Personenzertifizierung durch das BSI Antragsstellung nun online möglich
Auditoren, die BSI-Zertifizierungsverfahren durchführen oder für einen BSI-zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister tätig sind, müssen sich selbst vorab vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationssicherheit zertifizieren lassen. Die damit verbundene Antragsstellung wurde nun digitalisiert und der zugrundeliegende Leistungskatalog, LeiKa, aktualisiert.
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Mit einem Zertifikat können Unternehmen und Behörden nachweisen, dass die von ihnen eingesetzten Produkte und Managementsysteme definierten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dafür holen sie sich einen Auditor ins Haus, der diese evaluiert und prüft. Der Clou daran: Findet die Zertifizierung im Rahmen eines BSI-Zertifizierungsverfahrens statt oder wird es von einem BSI-zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleister wie dem TÜV durchgeführt, muss sich der Auditor selbst auch einem dreijährigen Zertifizierungsverfahren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterziehen.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde das zugrundeliegende Antragsverfahren für die Zertifizierung von Personen nun digitalisiert: „Interessenten können nun über Online-Formulare im Bundesportal einfach, schnell und bequem beantragen, in das BSI-Zertifizierungsverfahren aufgenommen zu werden“, freut sich BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Als zentrale Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit in Deutschland gehen wir damit einen weiteren Schritt in die konsequente Digitalisierung unserer Dienstleistungen.“
Wählen können Interessenten dabei zwischen neun unterschiedlichen Zertifizierungen:
- Auditteamleiter für ISO 27001-Audits,
- Auditor De-Mail,
- Informationssicherheits-Revisor (IS-Revisor),
- Auditor Secure CA Operation,
- Auditor Smart Meter Gateway Administration,
- Auditor Sicherer E-Mail Transport,
- Auditor RESISCAN,
- IS-Penetrationstester,
- IT-Grundschutzberater.
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