Bevor man Whitelisting sinnvoll nutzen kann, muss man folgende Punkte schrittweise durchexerzieren:
Am Anfang steht eine Antivirus-Software, die Netzwerke und Systeme scannt und schädliche Codes entfernt.
Im zweiten Schritt werden System, Endgerät, Nutzer oder Nutzergruppen abgeriegelt, so dass keine neue Schadsoftware eindringen kann.
In diesem Zustand kann nun die erste Whitelist erstellt werden. Die geprüften Anwendungen erhalten sozusagen einen Freipass für den Zugriff auf das Betriebssystem.
Die Kontrolle der Anwendungen durch Whitelisting-Technologien macht es möglich, jeden Rechner und jeden Nutzer unterschiedlich einzuordnen – je nachdem wie sensibel die entsprechenden Daten auf dem Gerät sind und wie viel Security-Wissen der Nutzer mitbringt. Denn nicht jeder Mitarbeiter muss zwingend Zugriff auf jedes Programm haben!
Das Prozedere funktioniert ähnlich wie bei einem Skilehrer: Er muss beurteilen und entscheiden, wie gut seine Schüler ausgebildet sind und welche Pisten sie herunterfahren dürfen. Wenn ein Anfänger auf einer schwarze Piste will, wird er höchstwahrscheinlich nicht heil unten ankommen und der Lehrer muss es ihm aus Sicherheitsgründen verbieten.
Bei der Bedienung von Computern ist das genauso; mit dem Unterschied, dass der unverantwortliche Nutzer nicht nur sich gefährdet, sondern unter Umständen eine Lawine lostritt, die das Unternehmen teuer zu stehen kommt.
Mein Tipp für die Sicherheit von sensiblen Daten: Unternehmen müssen genau evaluieren, welche User und welche Desktops das größte Risiko darstellen, um diese mit besonderen Schutzmechanismen auszustatten. Unternehmen, die mit einem festen Repertoire an Programmen und Einstellungen arbeiten und ihr System nicht wöchentlich neu konfigurieren, können sich mit Hilfe von Whitelisting-Technologien optimal gegen Schadsoftware schützen.
Über den Autor
Maik Bockelmann ist Vice President EMEA bei Lumension Security.
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Stand vom 30.10.2020
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