Leitfaden durch den Richtlinien- und Paragrafendschungel Aufklärung über Datenschutz und Datenrecht in der Cloud

Redakteur: Elke Witmer-Goßner

Die Cloud World AG hat zusammen mit Rechtsanwalt Jan Schneider einen Leitfaden zum Thema „Recht in der Cloud“ erarbeitet, um Kunden über Datenschutz und Datenrecht in der Cloud aufzuklären. Aber auch Software- und Service-Anbieter finden hier Informationen, wie sie transparent und kundenbezogen auftreten können.

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Der Cloud-Recht-Leitfaden der Cloud World AG ersetzt nicht den Anwalt, bietet aber einen guten Einstieg in die Rechte und Pflichten von Kunden und Anbietern.
Der Cloud-Recht-Leitfaden der Cloud World AG ersetzt nicht den Anwalt, bietet aber einen guten Einstieg in die Rechte und Pflichten von Kunden und Anbietern.
(Bild Cloud World AG)

Mit dem steigenden Angebot an Cloud-Diensten kommen immer mehr Fragen auf, die vorwiegend rechtlicher Natur sind. Beispielsweise die Frage, wie ein Vertrag für eine Cloud-Anwendung aussehen muss, damit Anwender abgesichert sind. Oder welche gesetzlichen Vorschriften sowohl der Kunde als auch der Cloud-Anbieter erfüllen müssen. Oder ob es besser ist, einen nationalen statt internationalen Anbieter zu wählen.

Der Leitfaden „Ihr gutes Recht. Ein Leitfaden für Cloud-Kunden und (kundenorientierte) Anbieter“ soll daher Lesern in der Informationsflut zu Datenschutz, Serverlokalitäten und Vertragsklauseln einen überschaubaren Wegweiser und rechtliche Informationen sowie Praxistipps zu einem erfolgreichen Einstieg in Cloud-Projekte bieten. Herausgeber ist das Schweizer Unternehmen Cloud World AG, das unter anderem unter der Domain www.cloud.de einen Marktplatz für Cloud-Dienstleister und -Provider betreibt. Der Leitfaden entstand in Zusammenarbeit mit Jan Schneider, Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für IT-Recht und Partner der Anwaltskanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte in Düsseldorf. Er berät seit über zwölf Jahren Anwender und Anbieter in allen Bereichen des IT-Rechts, im Recht der neuen Medien und zum Datenschutzrecht.

Einschätzung aus juristischer Sicht

Neben den Aspekten, auf die Unternehmen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Cloud-Diensten unbedingt achten sollten, sind insbesondere die rechtlichen Anmerkungen wertvoll. So relativiert Rechtsanwalt Jan Schneider beispielsweise Ängste und Vorbehalte gegenüber den Datenschutzklauseln ausländischer Cloud-Provider, weist aber auch darauf hin, auf welche Punkte der Kunde besonders achten oder auf welche Vertragsinhalte er dringend bestehen sollte.

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