Wertpapiere auf der Blockchain Bitkom begrüßt aktuellen Gesetzesentwurf

Von Martin Hensel

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Der Digitalverband Bitkom sieht in dem jüngsten Gesetzesentwurf zur Einführung elektronischer Papiere auf Blockchain-Basis einen wichtigen Schritt für die Digitalisierung in Deutschland.

Der Bitkom begrüßt den Gesetzesvorschlag der Regierung, sieht aber auch noch einige Kritikpunkte.
Der Bitkom begrüßt den Gesetzesvorschlag der Regierung, sieht aber auch noch einige Kritikpunkte.
(Bild: Gerd Altmann / Pixabay)

Zudem sei der Entwurf auch für die Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung von Bedeutung. Allerdings bemängelt der Verband auch, dass es immer noch zu hohe Hürden für neue Marktteilnehmer gebe.

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf gibt der Digitalisierung der Finanzbranche einen kräftigen Schub und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen. Zugleich ist er technologisch fortschrittlich und ermöglicht mit Kryptowertpapierregistern auch elektronische Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie“, erklärt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain des Bitkom.

Hansen kritisiert aber die im Entwurf vorgesehenen sehr hohen Anforderungen an diejenigen, die ein Kryptowertpapierregister führen wollen. Zudem fehle laut dem Experten eine Übergangsregelung mit vorübergehender Erlaubniserteilung, wie es etwa beim Kryptoverwahrgeschäft der Fall ist. „Andernfalls besteht die Gefahr, dass vor allem junge Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und darunter Innovation und Wettbewerb leiden“, so Hansen.

Schritt in die Zukunft

Mit dem Gesetzesentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere will die Bundesregierung ein zentrales Versprechen ihrer Blockchain-Strategie umsetzen. Ziel ist es, Unternehmensfinanzierungen auch durch rein elektronische Wertpapiere zu ermöglichen – derzeit sind noch zwingend physische Urkunden erforderlich.

Im ersten Schritt soll nun die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen möglich werden. Der Verband fordert zudem, dass zeitnah Aktien und Investmentfonds folgen sollen.

Meilenstein und Unsicherheiten

Die Definition „nicht-körperlicher“ beziehungsweise digitaler Werte als Sache sieht Bitkom als „wichtigen Meilenstein im deutschen Zivilrecht“. Auch die vorgesehene Technologieneutralität beurteilt der Verband positiv: So sollen neben zentralen Registern auch dezentrale DLT-basierte Varianten möglich werden.

Kritik gibt es aber für den Plan, dass die erst kürzlich eingeführten Kryptoverwahrer keine Kryptowertpapiere verwahren dürfen sollen. „Kryptoverwahrern sollte es ermöglicht werden, auch Kryptowertpapiere zu verwahren - wenn nötig unter entsprechenden Auflagen“, meint Hansen. Es brauche eine klarere Abgrenzung der Rollen von Kryptoverwahrern, Kryptowertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahrern. Ansonsten drohe an einzelnen Stellen Rechtsunsicherheit.

Laut Bitkom schöpft der Gesetzesentwurf zudem die Potenziale der Blockchain noch nicht vollständig aus. Für eine vollständige Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains bestehen laut dem Verband noch eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden. Auch sei der dezentrale Handel der Kryptowertpapiere aufgrund der europäischen Regulierung noch gar nicht möglich. Bitkom fordert daher die Bundesregierung auf, hier im Rahmen ihrer laufenden EU-Ratspräsidentschaft aktiv zu werden.

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