Entscheidung über Zugriff auf Daten von US-Unternehmen in Europa steht bevor Bitkom warnt Obersten US-Gerichtshof vor Zugriff auf Daten in Europa

Autor Elke Witmer-Goßner

In Kürze wird aus den USA ein wegweisendes Urteil des dortigen Obersten Gerichtshofs erwartet. Im Februar 2018 will er darüber entscheiden, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind.

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Der Supreme Court könnte den Zugriff der US-Behörden auf europäische Daten endgültig erlauben.
Der Supreme Court könnte den Zugriff der US-Behörden auf europäische Daten endgültig erlauben.
(Bild: © Steheap - stock.adobe.com)

Im so genannten „New York Search Warrant Case“ entscheidet der Oberste Gerichtshof darüber, ob Microsoft personenbezogene Daten an Behörden der US-Regierung übergeben muss, die in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert sind. Der Redmonder Konzern konnte sich bisher erfolgreich vor Gericht gegen die Herausgabe der im irländischen Rechenzentrum gespeicherten Daten wehren, hat aber in weiser Voraussicht darüber hinaus strategisch daran gearbeitet, insbesondere die Daten der europäischen Kunden zu schützen. Jetzt sehen sich die Richter allerdings mit einem gewachsenen politischen Druck der US-Regierung konfrontiert. Sollte der Oberste Gerichtshof diesem Druck weichen, dann würde er mit seinem Urteil tief in den europäischen Datenschutz eingreifen.

„Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Deutschland und die EU müssten gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken. Rohleder verweist darauf, dass es zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden bestehende Rechtshilfeabkommen gebe, die nicht dadurch umgangen werden dürften, dass US-Behörden unmittelbaren Zugriff auf Daten in Europa verlangten.

Gerade für Unternehmen mit Standort in den USA und ihre Kunden wäre eine Änderung der bestehenden Praxis mit großer Rechtsunsicherheit verbunden, befürchtet der Digitalverband. Dies gelte gleichermaßen für Unternehmen, die ihre weltweite Zentrale in den USA betreiben wie für Unternehmen, die in den USA lediglich eine Niederlassung unterhalten, was unzumutbar sei. Damit drohe den Unternehmen ein unauflösbares Dilemma: „Folgen sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten, brechen sie europäisches Recht. Widersetzen sie sich einer solchen Anordnung, brechen sie US-Recht“, erklärt Rohleder.

Rechtsmittel genutzt

Der Bitkom und weitere europäische Digitalverbände haben das Gericht jetzt in einem Amicus-Schriftsatz vor den möglichen Folgen des Urteils gewarnt, sollte der Oberste Gerichtshof dem entsprechenden Antrag der US-Regierung entsprechen. Damit nutzt der Bitkom eine Besonderheit des US-amerikanischen Rechtssystems, in Form eine „Amicus Curiae“, die es gestattet, das auch an einer Rechtssache eigentlich unbeteiligte Personen oder Personengruppen zu wichtigen Fragen Stellung nehmen dürfen.

Schließlich hat das Verfahren für international tätige Unternehmen enorme Bedeutung, so sich ihre Organisation sowohl auf den amerikanischen wie auch auf den europäischen Rechtsraum erstreckt. Diese Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Staaten, in denen sie tätig sind, die jeweilige Rechtslage in den anderen Staaten respektieren. Für behördliche Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg vereinbaren Regierungen üblicherweise gegenseitige Rechtshilfeabkommen, in denen geregelt ist, wie ausländische Behördenmaßnahmen durchgeführt werden. Der Amicus-Schriftsatz im Namen von Bitkom und 37 weiteren europäischen Industrieverbänden an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten steht unter diesem Artikel zum Download zur Verfügung.

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