Elektronische Wertpapiere Bundesregierung legt Gesetzesentwurf vor
Mit einem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf wollen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) die Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts vorantreiben.

Wesentlicher Bestandteil ist die Einführung des neuen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG), häufig auch als „Blockchain-Anleihen“ bezeichnet. Die Ministerien wollen damit einen zentralen Baustein der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sowie ihres gemeinsamen Eckpunktepapiers zu elektronischen Wertpapieren umsetzen.
Angepasste Rechtslage
Nach derzeit gültiger Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Diese dient unter anderem als Grundlage für sachenrechtliche Übertragungstatbestände und ermöglicht den sogenannten Verkehrsschutz potenzieller Erwerber. Um diese Eigenschaften auch weiterhin zu erhalten, muss ein geeigneter Ersatz für Papierurkunden geschaffen werden. Eine Möglichkeit dazu ist die Eintragung in ein Register auf Blockchain-Basis.
Die Vorlage soll zudem aufsichtsrechtliche Klarheit schaffen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Emissionen und das Führen dezentraler Register nach dem neuen eWpG, dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen. Der Gesetzesentwurf unterscheidet zwischen zentralen elektronischen Wertpapierregistern bei Zentralverwahrern und der Führung von etwa durch Distributed-Ledger-Technik ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.
Wirtschaftsstandort stärken
Insgesamt soll der veränderte Rechtsrahmen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken sowie Transparenz, Marktintegrität und Anlegerschutz erhöhen. Dies stößt bereits jetzt auf Zustimmung: „Der im Entwurf vorgeschlagene Ansatz verknüpft in pragmatischer Weise zukunftsweisende Technologie mit dem lang bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen für Wertpapiere“, so Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments e.V. (BAI). Die Behandlung von E-Wertpapieren als Sache im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches schaffe Rechtssicherheit und ermögliche einen gutgläubigen Erwerb, was für den Rechtsverkehr elementar sei. Gleichzeitig halte endlich die Blockchain auf einer rechtssicheren Basis Einzug in den Kapitalmarkt.
„Wir begrüßen es auch sehr, dass – wie seinerzeit vom BAI bereits propagiert – es ein Nebeneinander von öffentlicher und privater Blockchain gibt. Hier besteht im Detail allerdings noch Klärungsbedarf, aber genau dazu ist ja das jetzt gestartet Konsultationsverfahren da. Zudem muss jetzt mit Hochdruck an einer Ausweitung des digitalen Regelwerkes auf Aktien und Fondsanteile gearbeitet werden“, erklärt Dornseifer.
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