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Ich habe gerade die gesamte Verordnung durchgearbeitet und in konkrete Checkliste und Prozesse zerlegt. Wer sich ansieht, was der/die für die Verarbeitung Verantwortliche zu tun hat, müsste klar angeben, welche Passage warum unklar ist, Ich kann das nicht nachvollziehen. Auch Cloudnutzung entbindet nicht, im Gegenteil, wie bisher ist die Verpflichtund des Auftragsverarbeiters gegeben. Social Media detto: Die Betreiber haben klar die Pflicht des Verarbeitungs-Verantwortlichen zu erfüllen.
Die einzige Ausnahme, die ich als problematisch sehe (weil kontraproduktiv für alle Pflichten), ist die Nicht-Verpflichtung zur Dokumentation für Unternehmen mit weniger als 250 MA die personenbezogene Daten nur als Nebentätigkeit zu ihrer Haupttätigkeit verarbeiten.
Freundliche Grüße, Helmut Karas https://www.securitycoach.at