Security-Insider.de: Das bedeutet für die Geschäftsführung,…
Schmid: …dass sie mit der Einrichtung von adäquaten Sicherungsmechanismen für die Unternehmens-IT ihren Haftungsanforderungen Genüge getan hat. Denn die IT-Risikovorsorge gehört zu den Aufgaben eines ordentlichen Geschäftsmannes, und ein Mobile Device Management ist heute in den meisten Unternehmen unabdingbarer Part einer solchen Strategie.
Security-Insider.de: Deutschland gilt im internationalen Vergleich derzeit als unangefochtener Spitzenreiter, was die Vorschriften zum Datenschutz betrifft. Was wird sich mit Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ändern, die Anfang des Jahres auf Europa-Ebene diskutiert wurde?
Schmid: Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG gibt zur Zeit gewisse Mindeststandards vor, an die sich die europäischen Staaten halten müssen. An ihrer Umsetzung wird derzeit aber immer noch gefeilt.
Durch die europaweite Vereinheitlichung der von Ihnen angesprochenen Grundverordnung soll zum Beispiel auch das „Recht auf Vergessenwerden“ verankert werden. Die europäischen Vorschriften heben jedoch den Datenschutz teilweise sogar auf. So könnte die Stellung des Datenschutzes und des damit Beauftragten geschwächt werden.
Das Ganze soll allerdings erst in den kommenden Jahren spruchreif werden, und bis dahin werden auch außereuropäische, große Unternehmen an der Diskussion teilnehmen.
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Stand vom 30.10.2020
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