Kein Vergessen im Social Web Datenschutz und Privatsphäre im Internet – Wunschdenken oder gutes Recht?

Autor / Redakteur: Tim Cole / Stephan Augsten

Das Internet vergisst bekanntlich nichts. Blog-Einträge, Fotos und andere Informationen finden sich auch Jahre nach ihrer Veröffentlichung irgendwo in den Weiten des World Wide Web. Sind informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Privatsphäre in Zeiten der Sozialen Netzwerke und des Web 2.0 überhaupt noch möglich?

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„Vergeben und vergessen“ ist offensichtlich nicht das Leitmotiv im Internet, wie das Beispiel von Stacy Snyder zeigt. Die 25jährige wollte Lehrerin werden und studierte deshalb an Millersville University School of Education in Pennsylvania, allem Anschein nach mit großem Erfolg. Bis zu dem Tag, an dem sie sich auf einer Party fotografieren ließ.

Das Bild zeigte die Studentin mit einem Plastikbecher in der Hand und einem Piratenhut auf dem Kopf, auf dem zu lesen stand: „Betrunkener Pirat“. Snyder stellte das Foto auf ihre Profilseite bei MySpace, wo es ein Professor entdeckte – der das Foto überhaupt nicht amüsant fand.

Wenige Tage vor der Abschlussfeier wurde der jungen Dame das Lehrerdiplom verweigert. Ihr Verhalten sei „unprofessionell“ gewesen, weil sie damit Schüler indirekt zum Alkoholkonsum ermuntert habe. Die Studentin ging vor Gericht, weil sie im Vorgehen der Schule einen Verstoß gegen ihre im ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten garantierte Meinungsfreiheit eingeschränkt sah. Ein Bundesrichter wies ihre Klage aber ab.

Der Fall, der 2008 verhandelt wurde, wird lang und breit zitiert in dem Buch „Delete: The Virtue if Forgetting in the Digital Age“ von Viktor Mayer-Schönberger; und er ist tatsächlich ein extremes Beispiel dafür, wie sich unbedachtes Online-Verhalten plötzlich rächen kann.

Der Autor verknüpft die Schilderung mit allerlei zum Teil moralinsaurem Gerede über die Notwendigkeit, unsere Kinder besser zu beaufsichtigen bzw. ihnen rechtzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet beizubringen. Als ob sich die Cyber-Kids von heute von uns alten Säcken noch etwas einreden ließen.

Interessanter wird es aber, wenn Mayer-Schönberger auf die informationelle Selbstbestimmung zu sprechen kommt. Dabei geht er auf die Forderung von Online-Bürgerrechtlern ein, dass Nutzer sozialer Netzwerke und anderer Online-Dienste ein gesetzlich verbrieftes Recht haben müssten, Informationen über sich löschen zu lassen.

Seite 2: User fordern eindeutige gesetzliche Regelungen

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