Warnung des Bitkom Deutschland droht die Krypto-Vollbremsung
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Der Digitalverband Bitkom warnt davor, dass Deutschland eine Vollbremsung in Sachen Kryptowerte drohen könnte. Demnach schieße das Bundesfinanzministerium bei seinen Plänen für die Kryptowertetransferverordnung über das Ziel hinaus.

Dementsprechend sieht Bitkom die internationale Vorreiterrolle Deutschland bei der Blockchain-Technologie und im Kryptosektor wackeln, sofern der Gesetzesentwurf umgesetzt wird. Die sogenannte Kryptowertetransferverordnung soll eigentlich den Missbrauch von Kryptowerten für kriminelle und terroristische Zwecke unterbinden. Dienstleister sollen künftig Daten zu Auftraggebern und Empfängern bei Übertragungen von Kryptowerten erheben, speichern und übermitteln.
Praxisfremde Regelungen
„Manche Verpflichtungen der Verordnung sind aber in der Praxis nicht erfüllbar, sodass deutsche Kryptowertedienstleister zentrale Funktionen ihres Geschäftsmodells nicht mehr erbringen könnten“, erklärt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain des Bitkom. Dazu zähle etwa die Übertragung von Kryptowerten auf „Unhosted Wallets“, die nicht von anderen Dienstleistern verwaltet werden. Gleiches gelte für Smart Contracts, die keinen Inhaber oder Anschrift haben.
„Das hätte verheerende Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Dienstleister und würde die Blockchain-Strategie der Bundesregierung konterkarieren“, befürchtet Hansen. Die Folge könne eine verstärkte Abwanderung der Nutzer in den unregulierten Markt oder zu ausländischen Anbietern sein. Auch bei Übertragungen zwischen zwei Kryptowertedienstleistern lassen sich die geplanten Anforderungen nicht umsetzen, da es keinen Standard für den nötigen Datenaustausch gibt.
Risikoangemessene Lösungen schaffen
Der Digitalverband plädiert dafür, risikoangemessene Lösungen in Bezug auf Geldwäsche bei Kryptowerten zu schaffen. Sie sollten sich Blockchain-Eigenschaften wie Transparenz und Nachvollziehbarkeit zunutze machen. „Eine Eins-zu-Eins-Übertragung herkömmlicher Pflichten auf eine gänzlich neue und andersartige Technologie erweist sich als nicht zielführend“, so Hansen. So sei bereits jetzt die lückenlose Nachverfolgung von Transaktionsketten möglich. Anstatt pauschal personenbezogene Daten zu erheben, solle lieber dieser Ansatz ausgebaut werden.
Zudem verweist Bitkom darauf, dass in Kürze europäische Richtlinien für die Bekämpfung von Geldwäsche bei Kryptowerten angekündigt sind. „Bei einer solchen Zukunftstechnologie wie Blockchain an dieser Stelle mit einer nationalen Sonderregelung vorzupreschen hilft nicht weiter, da Geldwäsche insbesondere grenzübergreifend stattfindet. Auf jeden Fall ist es notwendig, statt eines Hau-Ruck-Verfahrens zum Ende der Legislaturperiode einen ausreichenden Dialogprozess im Gesetzgebungsverfahren zu führen“, betont Hansen.
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