Risiken bei öffentlichen WLAN-Hotspots Devolos Antwort auf das WLAN-Gesetz

Autor / Redakteur: Dr. Stefan Riedl / Dipl.-Ing. (FH) Andreas Donner

Das Bundeskabinett hat das WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Devolo wirbt nun mit einer Hotspot-Lösung, die öffentliche Betreiber vor juristischen Auseinandersetzungen bewahrt.

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Ende Oktober kommt ein neuer Devolo-Hotspot auf den Markt.
Ende Oktober kommt ein neuer Devolo-Hotspot auf den Markt.
(Bild: Devolo)

Arztpraxen, Friseurbetriebe, Cafés und andere Unternehmen, die einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen möchten, scheuen rechtliche Konflikte in Hinblick auf das kommende „WLAN-Gesetz“. Mit einem WLAN-Hotspot für diesen Markt will Devolo durch die Herstellung von Rechtssicherheit punkten. Der sorglose Betrieb des WLAN-Hotspot gelinge ganz einfach wegen der Voreinstellungen am so genannten dLAN-Hotspot:

Devolo ist Provider-Partner

Die vom Gast kommenden Daten werden dabei automatisch über den bestehenden Internetzugang des Besitzers zum Provider-Partner des Herstellers Devolo getunnelt. Der Provider kümmert sich um alle bestehenden rechtlichen Belange. So wird der WLAN-Nutzer beim Anmeldeverfahren beispielsweise automatisch dazu aufgefordert, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen. Alles geschieht ohne Eingreifen des dLAN-Hotspot-Besitzers.

Juristischer Kniff

Devolo bietet damit eigenen Angaben zufolge „eine rechtlich sichere Lösung“ an, die trotz der strittigen Gesetzeslage sowohl den Besitzer des WLAN-Hotspots, als auch den Fachhandel als Anbieter des Hotspots vor polizeilichen Ermittlungen schütze. Auch vor etwaigen Forderungen von Abmahnanwälten sei man gefeit. Der „vollkommen legale juristische Kniff“ sei der folgende: „Bei einer Strafverfolgung müssen Devolo beziehungsweise der Provider kontaktiert werden, da der Hotspot-Besitzer im rechtlichen Sinne nicht der Betreiber des öffentlichen WLAN-Zugangs ist.“

Hintergrund: Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots wurde von Industrie, Handel und von Verbraucherschützern kritisiert. Dennoch hatten die Bundespolitiker keine Korrekturen am Gesetz vorgenommen. Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem neu gestalteten Telemediengesetz die Verbreitung von öffentlichen WLAN-Hotspots zu unterstützen, etwa in Cafés, Hotels oder öffentlichen Gebäuden.

Ob es für mehr Rechtssicherheit sorgen kann, wird mitunter bezweifelt, denn der Betreiber muss sein Netzwerk „angemessen“ gegen einen unberechtigten Zugriff schützen, wozu etwa die Verschlüsselung des Routers gehört. Außerdem muss sich der Betreiber des Hotspots womöglich mit einem Ermittlungsverfahren herumschlagen, kommt es zu einer Straftat durch den Gast. Hier gilt, so Devolo: „Da der Besitzer nicht der Betreiber des dLAN-Hotspots ist, drohen keine rechtlichen Konflikte.“

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