De Maizière zur Rolle des Staates im Internet „Es gibt prinzipiell keinen staatsfreien Raum im Internet“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat im Rahmen des Global Cyberspace Cooperation Summit V eine Rede zum Thema „Sichere Informationsinfrastrukturen in einem Cyber-Raum der Chancen und Freiheit“ gehalten und dabei die Rolle des Staates für die Bereiche Verantwortung, Vertrauen und Sicherheit näher definiert.
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In seinem Rede hob der Minister zunächst die großen Chancen für den Fortschritt und die Entwicklung hervor, die das Internet mit sich bringe. Die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft habe allerdings auch gezeigt, wie verwundbar unsere Informationsinfrastrukturen sind. Besonders bedrohlich, betonte de Maizière, seien dabei Angriffe, die existenziell wichtige Versorgungsstrukturen betreffen.
Eine globale Bedrohung
Trotz oftmals großer kultureller und politischer Unterschiede sei indes mittlerweile global ein Bewusstsein für das Gefährdungspotenzial von Cyber-Attacken gewachsen. So hätten in den vergangenen Jahren eine Reihe von Ländern ihre nationalen Anstrengungen im Bereich der Cybersicherheit verstärkt.
Auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit wurden etwa auf EU-Ebene, im Kreis der OECD, der NATO oder der Vereinten Nationen die Bemühungen in diesem Sektor – wenn auch mit sehr unterschiedlichen Zielrichtungen – intensiviert. Dies sei auch darauf zurückzuführen, so der Minister weiter, dass die Debatten gerade international naturgemäß von unterschiedlichen politischen Interessen bestimmt werden.
Für eine verstärkte internationale Kooperation auf dem Gebiet der Cybersicherheit wird es künftig daher von entscheidender Bedeutung sein, ob ein gemeinsamer Nenner gefunden werden kann, dem möglichst viele Staaten folgen können.
Regeln im Internet
Zur Frage der staatlichen Regelungsmöglichkeiten im Internet fand de Maizière klare Worte: „Prinzipiell ist das Internet keine eigene Welt. Prinzipiell muss also das Gleiche gelten wie in der so genannten analogen Welt. Der gleiche Zugang, die gleichen Methoden, die gleichen Bewertungen, das gleiche Staatsverständnis und das gleiche Grundrechteverständnis.“
Wenn für das Internet auch andere Regelungsmechanismen und -Instrumente greifen müssten, so brauche es keinen eigenen Regulations- und Wertemechanismus. Dies habe zur Folge, dass es im Internet natürlich eine Privatssphäre, einen Grundrechtsschutz und ein Recht auf Menschenwürde geben müsse. Andersherum sei das Internet (dann) aber auch kein staatsfreier Raum: Der Staat habe im Internet weder mehr noch weniger Rechte als im analogen Bereich.
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