Gegen Lügen, Hass und Hetze EU einigt sich auf Digital Services Act

Von Natalie Ziebolz |

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Nachdem bereits im März der Digital Markets Act verabschiedet wurde, hat die EU sich nun auch auf das Gesetz für digitale Dienste, den sogenannten Digital Services Act, geeinigt. Er verspricht Nutzern sozialer Medien und anderer Plattformen mehr Transparenz über die Nutzung ihrer Daten und nimmt Facebook, Google und Co. in die Pflicht, gegen illegale Inhalte vorzugehen. Sogar von einer „historischen Einigung“ ist die Rede.

Durch den Digital Services Act müssen soziale Netzwerke wie Facebook und andere Plattformen im Internet in der EU künftig einheitliche Regeln etwa beim Löschen von Hassrede und anderen illegalen Inhalten einhalten
Durch den Digital Services Act müssen soziale Netzwerke wie Facebook und andere Plattformen im Internet in der EU künftig einheitliche Regeln etwa beim Löschen von Hassrede und anderen illegalen Inhalten einhalten
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

„Wir haben eine Einigung über den Digital Service Act, das Gesetz für digitale Dienste“, teilte die EU-Kartellamtschefin Margrethe Verstager am Samstag auf Twitter mit. Die Verhandlungen hatten bis in die Nacht hinein gedauert. „Das Gesetz über digitale Dienste wird neue globale Standards setzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden eine bessere Kontrolle darüber haben, wie ihre Daten von Online-Plattformen und großen Technologieunternehmen genutzt werden. Wir haben endlich dafür gesorgt, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal ist“, freut sich Christel Schaldemose, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach sogar von einer historischen Einigung.

Schluss mit Gewalt, Hass und Willkür

Mit dem Digital Services Act will die EU nun also einerseits gegen die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet vorgehen und die Grundrechte der Bürger im digitalen Raum stärken. Dafür werden Online-Plattformen wie Facebook, Google und Amazon in die Pflicht genommen:

  • Sie müssen illegale Inhalte – egal ob Posts, Produkte oder Dienstleistungen – künftig schnellstmöglich beseitigen. Dafür soll ein „Notice and Action“-Verfahren verpflichtend werden, bei dem Nutzer illegale Inhalte melden und die Plattform schnell handeln müssen.
  • Strengere Richtlinien sollen sicherstellen, dass bei der Bearbeitung der gemeldeten Inhalte die Grundrechte gewahrt werden, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zudem darf dabei nicht willkürlich oder diskriminierend vorgegangen werden.
  • Um Opfer von Cybergewalt besser zu schützen, müssen entsprechende Inhalte sofort gelöscht werden. Die EU hat dabei insbesondere Dateien im Blick, die nicht einvernehmlich weitergegeben wurden (z.B. Rachepornos).
  • Online-Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen. Nach dem Motto „Kenne deine Geschäftskunden“ sollen sie verstärkt kontrollieren, ob die Angaben der Händler korrekt sind und gleichzeitig gegen illegale Inhalte vorgehen – auch durch Stichproben.
  • „Sehr große“ Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern müssen der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedstaaten zudem Zugang zu ihren Algorithmen gewähren (Algorithmische Rechenschaftspflicht).

„Der Digital Services Act wahrt die Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum. So dürfen Plattformen Beiträge nicht willkürlich löschen und müssen ihre Löschentscheidungen auf Antrag überprüfen“, fasste Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zusammen. Wenn auf den Plattformen illegale Inhalte verbreitet werden, dürfen sie dies zudem nicht hinnehmen. „Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt sind kein Ausdruck von Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf den freien und offenen Diskurs.“

Mehr Transparenz für den Nutzer

Andererseits sollen Nutzer dank neuer Transparenzverpflichtungen Klarheit darüber gewinnen, wieso ihnen Empfehlungssysteme bestimmte Inhalte vorschlagen. Große Plattformen werden zudem dazu verpflichtet, mindestens eine Option anzubieten, bei der Vorschläge nicht auf gesammelten Daten des Nutzers basieren. Gezielte Werbung wird darüber hinaus verboten, wenn es sich um sensible Daten handelt (z. B. aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der ethnischen Herkunft) oder Minderjährige angesprochen werden.

Gleichzeitig positioniert sich die EU gegen sogenannte „Dark Patter“, also Designs, die darauf ausgelegt sind, Anwender zu Handlungen zu verleiten, die deren Interessen entgegenlaufen. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür sind wohl die Cookie-Banner, bei denen die Option „Alle akzeptieren“ farblich hervorgehoben wird, während „Alle ablehnen“ durch eine neutrale Schriftfarbe kaum ins Auge sticht. Außerdem soll die Kündigung vom Abonnements leichter werden.

Besondere Maßnahmen in Krisenzeiten

Krisenzeiten verlangen in vielerlei Hinsicht besondere Maßnahmen – das Internet bildet da keine Ausnahme. Die Verhandlungsführer haben sich daher auf einen Krisenmechanismus geeinigt, den die Kommission unter bestimmten Umständen, etwa wenn die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit bedroht sind, auslösen kann. Dieser soll die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen. Die Maßnahmen sind jedoch auf drei Monate begrenzt.

Wer nicht hören will, muss zahlen

Sollten Online-Plattformen oder Suchmaschinen gegen den DSA verstoßen, drohen ihnen Strafen von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Zu kontrollieren, ob die Vorschriften eingehalten werden, obliegt bei den Big Playern dabei allein der EU-Kommission.

Die Nutzer der digitalen Dienste erhalten darüber hinaus das Recht, von den Plattformen Entschädigungen zu verlangen, sollten sie durch aufgrund deren Verstöße Schäden und Verluste erleiden.

Digitalminister Volker Wissing (FDP) begrüßte die Einigung als „Meilenstein für die Bürgerinnen und Bürger Europas“. „Wir gehen damit einen entscheidenden Schritt zur Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarktes.“

So geht es weiter

Bis der DSA seine Wirkung entfalten kann, wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Zunächst müssen das EU-Parlament und der Rat ihre Zustimmung erteilen – eine Formsache. Nachdem der Text 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten ist, haben die Plattformen und Suchmaschinen 15 Monate Zeit die Vorschriften umzusetzen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren jedoch von einer Sonderregel, die ihnen bei der Umsetzung mehr Zeit einräumen soll. Gleichzeitig will die Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen gerade für kleine Firmen genau beobachten.

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Im Mai will sich eine Delegation des EP-Binnenmarktausschusses zudem mit Firmen wie Meta, Google und Apple treffen, um das Gesetz und andere geplante digitale Rechtsvorschriften persönlich zu erörtern.

Teil des großen Ganzen

Der DSA ist Teil des Digitalpakets aus dem Dezember 2020. Der zweite Teil ist das Gesetz über digitale Märkte – auch Digital Markets Act (DMA) –, welches durch strengere Regeln die Marktmacht der Tech-Giganten beschränken soll.

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