EU und USA vereinbaren neues Datenaustausch-Abkommen EU und USA einigen sich auf Safe-Harbor-Nachfolger

Autor Manfred Klein

Die EU-Kommission und die USA haben heute eine politische Einigung über ein neues Abkommen zum transatlantischen Austausch von Daten erzielt. Das neue Abkommen soll das umstrittene und von der EU kürzlich abgelehnte Safe-Harbor-Verfahren ablösen.

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Vor dem Justizausschuss des Europäischen Parlaments trug Kommissarin Vera Jourova das neue Abkommen vor.
Vor dem Justizausschuss des Europäischen Parlaments trug Kommissarin Vera Jourova das neue Abkommen vor.
(Bild: © Grecaud Paul - Fotolia)

Das haben EU-Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip und Justizkommissarin Vera Jourova eben bekanntgegeben. Der neue Rahmen soll die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützen und den Unternehmen Rechtssicherheit garantieren.

Laut EU-Kommission soll das neue Verfahren auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entsprechen. Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem „Schrems“-Urteil vom vergangenen November das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten für ungültig erklärt.

Die neue Vereinbarung, die unter dem Namen „EU-US Privacy Shield“ firmiert, sei ein „lebendiger Mechanismus“, der ständig auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden könne, erklärten Ansip und Jourova nach der Kommissionssitzung in Straßburg. Die wichtigsten Errungenschaften seien:

  • umfangreiche Pflichten für Unternehmen, die Daten verarbeiten, und eine effektive Überwachung, ob diesen auch entsprochen wird
  • eindeutige Transparenzvorgaben und Einschränkungen für den Zugriff von US-Behörden auf die persönlichen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger und
  • der effektive Schutz der Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger.

So müssen etwa US-Unternehmen, die Daten von europäischen Unternehmen und Bürgern übernehmen wollen, sich verpflichten, die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und die Regelungen der europäischen Datenschutzbehörde umtzusetzen.

Die Vereinigten Staaten sollen sich laut EU-Kommission zum ersten Mal verpflichtet haben, dass die Erhebung von Daten auch bei Fragen der nationalen Sicherheit und im Falle einer Strafverfolgung klaren Grenzen unterliegt.

Den wirksamen Schutz der Bürgerrechte in der EU soll zudem durch umfangreiche Widerspruchsmöglichkeiten garantiert werden. Unter anderem ist auch die Schaffung eines Ombudsmannes vorgesehen, der die Rechte der EU-Bürger und -Unternehmen vertritt.

Der Bitkom begrüßt inzwischen die Entscheidung: „Das neue Abkommen ist ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit beim Datenaustausch mit den USA“, sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit.

„In der digitalen Welt von heute müssen neben Waren und Dienstleistungen auch Daten Grenzen überschreiten können. Dafür brauchen die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sichere rechtliche Grundlagen.“ Gleichzeitig müsse der hohe Datenschutz der EU-Bürger gewährleistet werden.

„An die Überwachung von EU-Bürgern müssen in den USA die gleichen hohen Maßstäbe angelegt werden wie in der EU. Es darf künftig keine Massenüberwachung von EU-Bürgern mehr geben. Die US-Regierung muss zu ihrem Wort stehen“, betonte Dehmel.

Anmerkung der Redaktion

In Kürze folgt ein weiterer Beitrag von unserem Datenschutzexperten Oliver Schonschek, der das neue Abkommen für den transatlantischen Datenaustausch genauer unter die Lupe nimmt.

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