Nach ZDF-Satiresendung Ex-BSI-Chef Schönbohm will Entschädigung

Quelle: dpa Lesedauer: 1 min |

Der Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, fordert vom ZDF wegen einer Satiresendung von Jan Böhmermann eine finanzielle Entschädigung von 100.000 Euro.

Seit dem 1. Januar ist Schönbohm Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaften des Bundes.
Seit dem 1. Januar ist Schönbohm Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaften des Bundes.
(© BAköV)

Der öffentlich-rechtliche Sender in Mainz bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege: „Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie eine Geldentschädigung in der besagten Höhe. Das ZDF hat die Forderungen heute zurückgewiesen.“

Das Magazin „Bunte“ hatte zuerst über die Forderung berichtet. Der Anwalt Schönbohms, Markus Hennig, teilte auf dpa-Anfrage mit, dass das Schreiben in der vergangenen Woche mit einer Unterlassungsforderung und einer Entschädigungsforderung in Höhe von 100.000 Euro an das ZDF geschickt worden sei. Unter anderem werde gefordert, dass nicht mehr behauptet werden dürfe, dass sein Mandant bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden habe. Das Ganze bezieht sich auf eine Ausgabe der Satire-Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm im November 2022 als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem aktuellen Anwaltsschreiben Schönbohms an das ZDF äußern.

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