Gesetzliche Vorschriften eingeführt Frankreich startet Regulierung der Kryptoverwahrung

Von Martin Hensel

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Als erster europäischer Staat hat Frankreich die Verwahrung von Kryptowährungen gesetzlich reguliert. Im Fokus stehen dabei unter anderem Vorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche.

Die neuen Regeln gelten für alle Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich.
Die neuen Regeln gelten für alle Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich.
(Bild: Pete Linforth / Pixabay / Pixabay)

Die neuen Regeln wurden kürzlich von der französischen Finanzaufsichtsbehörde AMF („Autorité des Marchés Financiers“) eingeführt. Betroffen sind sogenannte DASPs („Digital Asset Service Providers“), die sich künftig lizenzieren lassen müssen. Die Registrierung bei der AMF ist für derartige Unternehmen ab sofort Pflicht.

Konkret gelten die Vorschriften für Firmen mit Hauptsitz in Frankreich, die digitale Assets wie Kryptowährungen verwahren. Dies umfasst auch Exchanges, die Fiat-Geld in Kryptowährungen tauschen. Die neue Regelung ergänzt das bereits seit Mai 2019 bestehende PACTE-Gesetz („Plan d'Action pour la Croissance et la Transformation des Entreprises“), das unter anderem den Rechtsrahmen für ICOs („Initial Coin Offerings“) vorgibt.

Umfangreiche Auskunftspflichten

Die AMF-Lizenzierung sieht umfangreiche Auskünfte und verpflichtende Maßnahmen der betroffenen Unternehmen vor. So müssen die Firmen beispielsweise ihre Geschäftsstrukturen und Cybersicherheitsmaßnahmen nebst Geschäftsplan für die folgenden beiden Jahre und einer Liste der angebotenen Assets offenlegen. Die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen liegen in der Verantwortung der Unternehmen und sind durch regelmäßige Prüfungen zu verifizieren.

Doch damit nicht genug: Für die Erteilung einer Lizenz sind umfangreiche Voraussetzungen zu erfüllen. Sie umfassen unter anderem eine Haftpflichtversicherung oder entsprechende finanzielle Rücklagen, angemessene personelle und technische Ressourcen sowie ausfallsichere IT-Systeme. Zudem sind Verfahren zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß der Anti-Money Laundering Directive (AMLD5) nachzuweisen.

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