Datenschutzgrundverordnung Jedes fünfte IT-Unternehmen ignoriert bislang die DSGVO

Redakteur: Peter Schmitz |

In weniger als einem Jahr drohen IT-Unternehmen in Deutschland Millionen-Bußgelder, wenn sie die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht umgesetzt haben. Doch immer noch gibt jedes fünfte IT- und Digitalunternehmen (19 Prozent) an, sich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter mehr als 200 IT- und Digitalunternehmen im Auftrag des Bitkom.

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Erst jedes dritte IT- und Digitalunternehmen hat erste Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO begonnen. Dabei drohen ab 25. Mai 2018 bei Datenschutz-Verstößen empfindliche Bußgelder.
Erst jedes dritte IT- und Digitalunternehmen hat erste Maßnahmen zur Umsetzung der DSGVO begonnen. Dabei drohen ab 25. Mai 2018 bei Datenschutz-Verstößen empfindliche Bußgelder.
(Bild: Pexels / CC0 )

Es steht nicht gut um die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zumindest wenn man die Ergebnisse der aktuellen Umfrage unter mehr als 200 IT- und Digitalunternehmen im Auftrag des Bitkom betrachtet. 19 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, sich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt zu haben. Nur jedes Dritte (34 Prozent) hat zumindest bereits erste Maßnahmen angefangen oder sogar schon umgesetzt. Vier von zehn Unternehmen (42 Prozent) beschäftigen sich aktuell mit dem Thema, haben aber noch keine Maßnahmen begonnen, und 5 Prozent wollten oder konnten keine Angaben machen. Einziger positiver Lichtblick: Die Zahlen sehen im Vergleich zum Vorjahr etwas besser aus. Im vergangenen Herbst hatten in einer Bitkom-Umfrage 32 Prozent der Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern aus allen Branchen angegeben, sich noch nicht mit der DSGVO beschäftigt zu haben, 12 Prozent war das Thema überhaupt nicht bekannt.

Mit der Verordnung werden zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten eingeführt, die von den IT-Unternehmen umgesetzt werden müssen. Völlig neu sind gesetzliche Vorgaben wie die Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Produktentwicklung (Privacy by Design) oder die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Von den IT- und Digitalunternehmen, die aktuell bereits erste Maßnahmen begonnen haben, hat jedes Dritte (31 Prozent) nach eigener Einschätzung gerade einmal höchstens 20 Prozent der notwendigen Arbeiten erledigt.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25. Mai 2016 offiziell in Kraft getreten. Die Frist bis zur tatsächlichen Anwendung der Verordnung wurde mit zwei Jahren festgelegt, Stichtag ist somit der 25. Mai 2018. Die IT-Unternehmen müssen bis dahin die Umsetzung in die Praxis abgeschlossen haben. Nach dem Stichtag können die Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen.

„Allmählich wird die Zeit knapp, um die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Die Übergangsfrist bis Mai 2018 war dafür gedacht, dass die IT-Unternehmen bis dahin die teilweise aufwändigen Vorarbeiten leisten können – dies setzt aber eine aktive Beschäftigung mit dem Thema voraus“, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom. „IT-Unternehmen, die bis jetzt die Vorgaben der DSGVO ignoriert haben, sollten sich dringend überlegen, wie sie das Thema schnellstmöglich aufarbeiten können.“

Hilfestellung zur DSGVO

Für den Einstieg hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQs) zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung praktisch umgesetzt werden können ergibt sich aus den Praxisleitfäden „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie der „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“.

Hinweis zur Methodik der Umfrage: Grundlage der Angaben ist eine von Bitkom Research durchgeführte Umfrage unter 228 IT- und Digitalunternehmen. Die Fragestellungen lauteten „Inwieweit hat sich Ihr Unternehmen bis zum aktuellen Zeitpunkt mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt?“ und „Wenn Sie den Fortschritt Ihres Unternehmens bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Prozent angeben müssten: Wie weit ist Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zum aktuellen Zeitpunkt?“

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