Datenschutzgrundverordnung Kaum ein Unternehmen setzt DSGVO fristgerecht um
Der Bitkom befragte 500 Unternehmen bezüglich der Umsetzung der Datenschutzverordnung. Nur eine Minderheit glaubt, für die EU-Verordnung pünktlich zum 25. Mai 2018 fit zu sein. Hürden seien unklarer Aufwand sowie die Rechtsunsicherheit.
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Die Zeit drängt: am 25. Mai 2018 muss die europäische Datenschutzverordnung umgesetzt sein, sonst drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes. Trotz der saftigen Strafen arbeiten derzeit erst 13 Prozent der befragten Firmen aktiv an der Umsetzung. 49 Prozent würden sich mit dem Thema beschäftigen. Wobei jedes dritte Unternehmen (33 Prozent) angibt, sich bislang nicht einmal mit den Vorgaben der Verordnung befasst zu haben.
Von den Unternehmen, die sich bereits mit der DSGVO beschäftigt haben, sagt rund die Hälfte (47 Prozent), dass sie bisher höchstens zehn Prozent aller notwendigen Arbeiten erledigt hat. Ganze drei Prozent gehen davon aus, dass sie mehr als die Hälfte der Aufgaben abgearbeitet haben. Doch auch von diesen aktiv gewordenen Unternehmen meinen nur 19 Prozent, die Frist einhalten zu können. Weitere 20 Prozent glauben, dass sie die Anforderungen zum Großteil erfüllen werden. 55 Prozent wagen einen Teilerfolg zu prognostizieren.
„Die Zeit drängt, um die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung umzusetzen. Unternehmen, die bis jetzt abgewartet haben, müssen das Thema schnellstmöglich aufarbeiten“, sagte Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Recht & Sicherheit beim Bitkom. „Wer den Kopf in den Sand steckt, verstößt demnächst gegen geltendes Recht und riskiert empfindliche Bußgelder.“
Unverständnis für fehlendes Verfahrensverzeichnis
Als Hürde sehen die Befragten oftmals die fehlenden organisatorischen Voraussetzungen für den Datenschutz im Unternehmen. So geben 42 Prozent der Unternehmen an, dass sie kein so genanntes Verfahrensverzeichnis haben, in dem die internen Prozesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert sind. Bei einer Studie vom vergangenen Jahr lag der Anteil mit 46 Prozent ähnlich hoch, sodass sich in dieser Hinsicht wenig getan hat. Ohne ein solches Verzeichnis ist die Anpassung der eigenen Prozesse an die DSGVO schwierig. „Ein Verfahrensverzeichnis ist heute schon Pflicht, künftig aber noch dringender erforderlich. Die neue Verordnung verlangt von den Unternehmen den Nachweis der rechtskonformen Datenverarbeitung. Eine solche Datenschutz-Dokumentation wird in Streitfällen eine wichtige Rolle spielen“, erläutert Dehmel.
Dabei geben 42 Prozent der Teilnehmer an, dass die Nutzung personenbezogener Daten essenziell für ihr Geschäftsmodell ist. Jedes Dritte (32 Prozent) setzt sie zur Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen ein. „Angesichts der Bedeutung dieser Daten für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen ist es schwer nachzuvollziehen, warum so viele die Übergangsfrist bei der Datenschutzgrundverordnung bislang untätig verstreichen ließen“, findet Dehmel.
Herausforderungen: Aufwand und Rechtssicherheit
Die Unternehmen, die sich mit der DSGVO beschäftigt haben oder dies noch wollen, nennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung den schwer abzuschätzenden Aufwand (52 Prozent), Rechtsunsicherheit (43 Prozent) und mangelnde praktische Umsetzungshilfen (32 Prozent). Knapp ein Drittel (28 Prozent) wünscht sich deshalb Auslegungshilfen der Verordnung durch die EU-Kommission. 27 Prozent hätten gerne Praxisleitfäden und 16 Prozent Handreichungen von den Aufsichtsbehörden. „Das Gesetz ist an vielen Stellen vage und den Unternehmen fehlen Vorgaben, wie sie damit umgehen sollen. Konkrete Vorgaben wären hilfreich“, sagt auch die Bitkom-Vertreterin. „Allerdings dürfen die rechtlichen Unsicherheiten kein Grund dafür sein, die Hände in den Schoß zu legen.“
Dass die Einführung der DSGVO einen Mehraufwand mit sich bringt, vermuten 35 Prozent der Unternehmen. 20 Prozent gehen von einem deutlich erhöhtem Aufwand aus. Nur drei Prozent rechnen mit einer Arbeitserleichterung.
Sechs von zehn Unternehmen erwarten auf längere Sicht positive Auswirkungen der EU-Verordnung, vor allem bei Rechtssicherheit (60 Prozent) sowie durch einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der EU (57 Prozent). Beinahe jedes vierte Unternehmen (39 Prozent) sieht für sich einen Wettbewerbsvorteil oder zumindest einen Vorteil für europäische Unternehmen (38 Prozent).
Dennoch finden sich ebenso Kritiker: 57 Prozent der Befragten befürchten kurzfristig mehr Rechtsunsicherheit und 42 Prozent glauben, dass Geschäftsprozesse komplizierter werden. Mehr als jeder Dritte (36 Prozent) meint außerdem, die DSGVO bremse Innovationen in Europa, jeder Vierte (23 Prozent) sieht einen Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen. Und 14 Prozent gehen sogar so weit zu sagen, die Datenschutzverordnung stelle eine Gefahr für die eigene Geschäftstätigkeit dar.
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