Datenschutz Kundendaten in DSVGO-zertifizierter Blockchain

Autor / Redakteur: Tillmann Braun / Jürgen Schreier |

Werden Informationen in einer Blockchain gespeichert, sind sie bestmöglich vor Manipulationen oder Löschung geschützt. Da die Daten damit quasi in Stein gemeißelt sind, galt die Technologie bislang allerdings als nicht vereinbar mit der DSGVO. Jetzt ist es gelungen, eine Digital-Identity-Plattform zu entwickeln, die Blockchains nutzt. Davon profitieren nicht nur die Endkunden, sondern auch die Unternehmen.

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Weil in der Blockchain Daten nicht gelöscht, galt diese bislang als nicht vereinbar mit der DSGVO. So sieht Art. 17 ein "Recht auf Vergessenwerden", d.h. auf die Löschung personenbezogener Daten, vor. Bei Kundendaten ein Problem!
Weil in der Blockchain Daten nicht gelöscht, galt diese bislang als nicht vereinbar mit der DSGVO. So sieht Art. 17 ein "Recht auf Vergessenwerden", d.h. auf die Löschung personenbezogener Daten, vor. Bei Kundendaten ein Problem!
(Bild: unsplash/Hitesh Choudhary / Unsplash)

Ziel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war es, die Datenregulierung in Europa zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Zudem sollten Endverbraucher ein größeres Mitspracherecht bei der Speicherung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten erhalten. Seit nunmehr fast zwei Jahren haben Kunden in Europa somit also das Recht, eine Änderung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese nicht oder nicht länger stimmen.

DSGVO-kompatible Blockchain-Lösung wird Wirklichkeit

Per Definition handelt es sich immer dann um personenbezogene Daten, wenn die Informationen in Verbindung zu einer Person stehen beziehungsweise im weitesten Sinne eine Aussage zu dieser Person enthalten. Mitunter können Unternehmen sogar dazu verpflichtet sein, bestimmte Daten komplett zu löschen. Unternehmen, die Blockchain-Technologie in Verbindung mit Kunden-Daten nutzen wollten, hatten somit ein Problem. Denn selbst simple Daten wie der Wohnsitz eines Kunden können nicht ohne Weiteres geändert oder gar gelöscht werden, wenn diese dezentral in einer Blockchain gespeichert werden. Wie es schien, schlossen sich Blockchain und DSGVO hier also aus.

Nun ist es einem Unternehmen aus Deutschland allerdings gelungen, eine Plattform zu entwickeln, die Verbrauchern die Kontrolle über ihre Daten gibt und dennoch Blockchain-Technologie nutzt. „Endnutzer behalten die volle Handlungsmacht über ihre Daten und können entscheiden, welche Daten wofür und an wen weitergegeben werden“, sagt Sascha Hellermann, Vorstand des Software- und Beratungsunternehmens Cocus, das die neuartige Lösung entwickelt hat. „Die Daten werden dezentral und kryptografisch abgelegt und schaffen eine sichere Identität, die für unterschiedlichste Szenarien und Services genutzt werden kann“, erläutert Hellermann.

Für Verbraucher bedeutet dies, dass sie Vorgänge wie Check-ins, Altersverifikationen, Zahlungen, Vertragsänderungen oder auch personalisierte Service-Angebote mit Hilfe der Lösung einfach per Klick selbst durchführen können. Somit sparen sie Zeit und Aufwand. Unternehmen können wiederum ihr Angebot erweitern, ihre Kosten senken und beispielsweise auch ihre Registrierungsprozesse optimieren.

Das Kundenkonto als Kaufhemmnis

Die Lösung macht eine manuelle Dateneingabe seitens des Kunden überflüssig. Selbst Passwörter müssen nicht mehr angelegt und gemerkt werden. Das dürfte letztlich auch zu einer höheren Conversion-Rate in Online-Shops führen. Derzeit liegt diese Quote in Deutschland gerade einmal bei zwei Prozent. Das bedeutet, dass von 100 Besuchern eines Online-Shops lediglich zwei etwas kaufen. Zum Vergleich: Ein gut frequentiertes Geschäft in Innenstadtlage erzielt 15 bis 20 Prozent.

Dass die Conversion-Rate in Online-Shops bei zwei Prozent liegt, ist auch darauf zurückzuführen, dass nicht jeder Besucher der Webseite die Absicht hat etwas zu kaufen. Doch selbst beim Checkout geht in deutschen Online-Shops noch fast jeder zweite, eigentlich kaufwillige Kunde verloren – häufig, weil ein Benutzer-Konto angelegt werden muss. Mit der neuen Blockchain-basierten Lösung fallen derartige Benutzerkonten weg.

Daten mit direktem Personenbezug kommen nicht die Blockchain

Dank des modularen Aufbaus der Lösung, die bereits zum Patent angemeldet ist, können Unternehmen ihren Kunden je nach Bedarf eine individuelle Zusammenstellung von Funktionalitäten zur Verfügung stellen. Welche Informationen er welchem Unternehmen bereitstellt, entscheidet wiederum der User. Daten mit direktem Personenbezug werden dabei nicht in der Blockchain gespeichert. Der Kunde hat also stets die Hoheit über seine Daten und Unternehmen eine DSGVO-konforme Lösung, mit der sich Umsatz und Angebot erhöhen lässt und gleichzeitig den Aufwand reduziert. Richtig umgesetzt, bilden Blockchain und DSGVO offenbar doch ein gutes Team.

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