Compliance Lässt sich IT-Sicherheit per Gesetz vorschreiben?
Das IT-Sicherheitsgesetz kommt. Zwei Jahre nach dem ersten Entwurf des Bundesinnenministeriums wurde das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Dienste“ durch die große Koalition verabschiedet. Vor allem auf Betreiber sogenannter Kritischer Infrastrukturen kommen nun einige Pflichten zu.
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Das Gesetz soll die IT-Sicherheit in Deutschland verbessern und erntete in der Vergangenheit trotz dieses hehren Zieles viel Kritik. Fünf Jahre zu spät und nicht weitreichend genug, beanstandete die Opposition, konnte den Beschluss aber nicht mehr verhindern.
Das Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes klingt weitreichend: Es soll die IT-Sicherheit in Unternehmen, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet und das BSI sowie das Bundeskriminalamt (BKA) stärken. Dennoch konzentrieren sich die Regelungen auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (Kritis) wie z. B. Energieversorger und Telekommunikationsanbieter.
Was steckt im IT-Sicherheitsgesetz? Und was nicht?
Kurzum: Vor allem Betreiber von Infrastrukturen, von denen das Funktionieren unserer Gesellschaft in besonderem Maße abhängt, müssen ab sofort mehr für ihre IT-Sicherheit tun. Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet sie dazu, „ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einzuhalten und dem BSI IT-Sicherheitsvorfälle zu melden“.
Zwei Jahre bleiben den Betreibern kritischer Infrastrukturen nun noch Zeit, organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Störungen zu vermeiden. Mit Störungen meint der Gesetzgeber jeden negativen Einfluss auf die Verfügbarkeit, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der IT-Systeme und Daten.
In regelmäßigen Sicherheitsaudits muss das IT-Sicherheitsniveau nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind die Unternehmen nun verpflichtet, Störfälle an das BSI zu melden und eine sogenannte Kontaktstelle einzurichten. Die Informationen laufen schließlich beim BSI zusammen, werden dort ausgewertet und den Betreibern wieder zur Verfügung gestellt.
Dass für die Einrichtung neuer Prozesse, für neue Technik und einen Mitarbeiter als Ansprechpartner Kosten entstehen, wird in der Erläuterung zum Gesetzentwurf lapidar so angekündigt: „Die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheit wird dort zu Mehrkosten führen, wo kein hinreichendes IT-Sicherheitsniveau vorhanden ist.“ Der anfallende Aufwand könne im Vorfeld jedoch nicht quantifiziert werden.
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