Maßnahmen der Bundesregierung gegen Prism-Überwachung

Merkel präsentiert Acht-Punkte-Katalog zum Datenschutz

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3) UN-Vereinbarung zum Datenschutz

Die Bundesregierung setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 zum Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte der Vereinten Nationen zu verhandeln.

Dieses Zusatzprotokoll soll den Schutz der Privatsphäre zum Gegenstand haben und "auch die Tätigkeit der Nachrichtendienste umfassen", so die Kanzlerin. Die Bundesregierung arbeite auch auf eine gemeinsame Position der EU-Staaten hin.

Der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte trat am 23. März 1976 in Kraft. Artikel 17 besagt unter anderem, dass niemand willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben ausgesetzt werden darf.

4) Datenschutzgrundverordnung

„Auf europäischer Ebene treibt Deutschland die Arbeiten an der Datenschutzgrundverordnung entschieden voran“, sagte Merkel. Sie wies darauf hin, dass die Beratungen hierzu gerade laufen, auch im Justiz- und Innenministerrat der EU.

„Wir wollen, dass in die Verordnung eine Auskunftspflicht der Firmen für den Fall aufgenommen wird, dass Daten an Drittstaaten weitergegeben werden“, so Merkel. Hierzu gebe es auch eine deutsch-französische Initiative.

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