Behörden müssen nach Gerichtsurteil für Telefonüberwachung zahlen Netzbetreiber bekommen Kosten für Technik, Betrieb und Personal erstattet
Für ihre Mitwirkung an der staatlichen Telefonüberwachung müssen die Telekommunikations-Anbieter in vollem Umfang entschädigt werden. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine umfangreiche Mitwirkungspflicht verfassungswidrig, wenn die Unternehmen für Investitionen nicht entschädigt werden.
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Gesetzlich sind die Netzbetreiber zur Kooperation mit Ermittlern verpflichtet, bleiben aber bisher weitgehend auf ihren Kosten sitzen. Allein für die neue Vorratsdatenspeicherung müssten die Telefonnetzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren, schätzt der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom). Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe.
Vor allem in Technik und Personal müssen die Netzbetreiber investieren, um dem wachsenden Informationshunger der Behörden nachzukommen. Diese Kosten seien „nicht geringfügig“, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt mit seinem Urteil bestätigt (Aktenzeichen 27 A 315.07). Im konkreten Fall ging es um die Überwachung von Auslandsgesprächen.
Regierung muss Kosten für Überwachung berücksichtigen
„Die Richter haben klar gemacht, dass der Staat die Kosten für Überwachungstechnik tragen muss“, kommentiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes Bitkom. Das Urteil ist nach Ansicht des Verbands richtungweisend für die Telefonüberwachung und die Speicherung von Verbindungsdaten. „In den Beratungen des Bundestags muss ein künftiges Entschädigungsgesetz berücksichtigt werden“, so Rohleder.
Im vergangenen Jahr hat der Staat nach Angaben der Bundesnetzagentur 35.816 Handys und 5.099 Festnetz-Anschlüsse zur Strafverfolgung abgehört.
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