Umfrage zur General Data Protection Regulation Neue EU-Datenschutzverordnung weitgehend unbekannt

Von Heidi Schuster |

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Die Datenretter von Kroll Ontrack haben zusammen mit den Datenlöschern von Blancco eine Studie zur kommenden EU-Datenschutzverordnung durchgeführt. Demnach sind bislang vier von fünf IT-Managern in europäischen Unternehmen mit der General Data Protection Regulation nicht vertraut.

Wer sich nicht an die EU-Datenschutzverordnung hält, muss mit  Geldstrafen und Reputationsschäden rechnen.
Wer sich nicht an die EU-Datenschutzverordnung hält, muss mit Geldstrafen und Reputationsschäden rechnen.
(Bild: © MK-Photo - Fotolia.com)

Kroll Ontrack und Blancco haben zwischen August und September 2014 gemeinsam 660 europäische IT-Manager zur neuen EU-Datenschutzverordnung befragt. Die Datenschutz-Grundverordnung, auch als General Data Protection Regulation (GDPR) bekannt, erweitert die derzeitigen Datenschutz-Gesetze um die Bereiche Social Media und Cloud Computing.

Alle in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen sind demnach dazu verpflichtet, persönliche Daten – auf Verlangen oder wenn sie nicht mehr von der Firma benötigt werden – zu löschen. Zugleich werden Unternehmen dazu aufgefordert, überprüfbare Verfahren bei der Verarbeitung persönlicher Daten einzusetzen.

Geldstrafen und Reputationsschäden

Laut der Studie glauben 57 Prozent der befragten IT-Manager, dass sie direkt von der neuen Regelung betroffen sein werden. Kroll Ontrack und Blancco warnen daher Unternehmen, die sich nicht regelkonform verhalten: Es drohen empfindliche Geldstrafen sowie massive Reputationsschäden.

Bei der Befragung gaben drei von fünf IT-Managern (61 Prozent) an, dass ihr Unternehmen keine Maßnahmen ergriffen hat, um dem kommenden Regelwerk zu entsprechen. Mehr als die Hälfte der Firmen (55 Prozent) sagten, ihre Prozesse zur Datenvernichtung bislang weder überprüft noch angepasst zu haben. Ein Viertel der Befragten gab zudem an, über gar keinen Prozess zur Datenvernichtung zu verfügen.

„Die Unternehmen haben noch eine Menge Arbeit vor sich, um sicherzustellen, dass sie den künftigen Datenschutzrichtlinien der neuen GDPR Grundverordnung entsprechen. Jedes Unternehmen, das persönliche Daten von EU-Bürgern – sei es online oder offline – vorhält, muss sich an die neuen Vorgaben halten“, erklärt Peter Böhret, Vice President DST Europe bei Kroll Ontrack und Managing Director Kroll Ontrack Deutschland.

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