E-Evidence-Verordnung der EU stößt auf Kritik Neue Regeln gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet

Autor Elke Witmer-Goßner

Es ist noch gar nicht lange her, dass das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Verwaltungsgericht Köln wegen Unvereinbarkeit mit EU-Recht abgelehnt wurde. Und auch das jüngste US-amerikanische Gesetz CLOUD Act („Clarifying Lawful Overseas Use of Data”), das den Umgang mit außerhalb der USA gespeicherten Daten regelt, wird in Europa vor allem als unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz durch ausländische Ermittlungsbehörden begriffen.

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Die EU will die Beweismittelsicherung für digitale Daten beschleunigen.
Die EU will die Beweismittelsicherung für digitale Daten beschleunigen.
(Bild: gemeinfrei/Succo, Pixabay / CC0 )

Fast unbemerkt hat aber die EU-Kommission im April dieses Jahres neue Regeln formuliert, die den harsch kritisierten Berechtigungen des

CLOUD Act in nichts nachstehen. Die als „E-Evidence“ bezeichneten Vorschriften sollen die länderübergreifende Datenfreigabe neu regeln, damit Polizei- und Justizbehörden schneller und einfacher an elektronische Beweise wie E-Mails oder Dokumente, die sich in der Cloud befinden, gelangen können. Dies alles ausschließlich zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus.

Der EU-Verordnungsentwurf sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates beispielsweise von Providern verlangen können, elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Besonders kritisch dabei: Der ausländische Zugriff soll auch ohne Wissen und Zustimmung nationaler Behörden erfolgen dürfen. Wer also Leistungen in der EU anbietet, könnte künftig durch Strafverfolgungsbehörden verpflichtet werden, Daten herauszugeben oder sie zu sichern. Nachrichten, Ortsdaten und E-Mails müssten innerhalb von zehn Tagen herausgegeben werden, in Notfällen sogar innerhalb von sechs Stunden. Außerdem sollen Online-Dienste verpflichtet werden, von Behörden als terroristisch eingestufte Inhalte im Internet innerhalb von einer Stunde zu löschen. Auch automatisierte Filtermaßnahmen sollen von den Behörden angeordnet werden können.

Der Teufel steckt im Detail

Kritik kommt unter anderem vom Branchenverband Bitkom. Grundsätzlich begrüße man zwar den Vorschlag für die sogenannte E-Evidence-Verordnung, da er die grenzüberschreitende Strafverfolgung beschleunigen werde, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen: „Es ist problematisch, wenn private Provider Grundrechtsprüfungen vornehmen sollen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden“, erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, Sie hält die Fristen für eine Herausgabe der Daten für Unternehmen außerdem für viel zu kurz bemessen, um etwaige Behördenanfragen inhaltlich korrekt prüfen zu können. Mögliche Anordnungen auf Datenherausgabe zielen demnach auf Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, sozialer Netzwerke, von Online-Marktplätzen sowie andere Hosting-Diensteanbieter und Provider von Internetinfrastruktur.

Auch kleine und mittelständische Anbieter wären betroffen und müssten durch die kurzen Fristen rund um die Uhr Personal bereitstellen, das eventuelle Anfragen der Behörden beantworten kann. Betroffen wären dabei Daten zu Beweiszwecken in individuellen Verfahren, die zum Zeitpunkt einer Anordnung bereits gespeichert sind. Bei Verstößen gegen eine Herausgabeanordnung drohten den Unternehmen hohe Sanktionen. Für Dehmel bleibt auch weiterhin unklar, wie sich die europäische Gesetzgebung zum US-amerikanischen CLOUD-Act verhalten wird: „Für international tätige Unternehmen besteht aktuell große Rechtsunsicherheit darüber, nach welchem Recht sie Personendaten an Behörden herausgeben können, ohne die Gesetze eines anderen Landes zu verletzen“, so die Bitkom-Vertreterin.

Deutschland überstimmt

Die EU-Justizminister haben vergangene Woche die umstrittene Verordnung mehrheitlich abgesegnet. Die deutsche Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley stimmte allerdings dagegen. Besonders kritisch ist auch für sie der Punkt, dass nationale Behörden nicht ihr Einverständnis für die Datenherausgabe geben müssen. Es sei bekannt, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien in der Europäischen Union nicht überall gleichermaßen gewahrt würden, so Dr. Barley, weshalb das Festhalten am Vier-Augen-Prinzip besonders wichtig sei.

Während in Europa und den USA noch diskutiert und gestritten wird, hat man auf der anderen Seite des Globus Nägel mit Köpfen gemacht: Im „Assistance and Access Bill“ hat das australische Parlament das nationale Telekommunikationsgesetz reformiert und damit dem Geheimdienst sowie den Strafverfolgern weitreichende Rechte eingeräumt. Sowohl in- wie ausländische Unternehmen können jetzt gezwungen werden, bei der Überwachung von Verdächtigen zu helfen, Nachrichten und Dokumente zu entschlüsseln oder sogar nachträglich ihre Produkte mit Spionagefunktionen zu versehen. Außerdem können Behörden die Firmen zur Verschwiegenheit verpflichten.

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