Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus in der EU, so die EU-Kommission. Welche Vorgaben bestehen konkret zur Steigerung der Cybersicherheit? Wer ist von den rechtlichen Vorgaben betroffen? Und wie sieht dies mit der Umsetzung in Deutschland aus? Das Interview von Insider Research mit Andreas Lüning von G DATA liefert Antworten.
"Was jetzt für Unternehmen wichtig ist", ein Interview von Oliver Schonschek, Insider Research, mit Andreas Lüning von G DATA.
(Bild: Vogel IT-Medien / G-Data / Schonschek)
Die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS2-Richtlinie) enthält rechtliche Maßnahmen, um das Cybersicherheitsniveau in der EU insgesamt anzukurbeln, unter anderem eine sektorübergreifende Sicherheitskultur, die für Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist und in hohem Maße auf IKT wie Energie, Verkehr, Wasser, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur angewiesen ist.
Im Gespräch mit Oliver Schonschek, News-Analyst bei Insider Research, erklärt Andreas Lüning, Mitgründer & Vorstandsmitglied, G DATA CyberDefense AG, unter anderem:
In den Security-Abteilungen ist NIS2 in aller Munde, doch auch das Management sollte wissen, was genau auf das eigene Unternehmen womöglich zukommt. Deshalb zuerst die Frage: Was ist NIS2 und was NIS?
Für wen gilt denn NIS2?
NIS2 ist eine EU-Richtlinie, muss also zuerst in nationales Recht umgesetzt werden. Ab wann muss man in Deutschland NIS2 umgesetzt haben und dann dauerhaft umsetzen?
Und kann man sagen, dass noch weitaus mehr Unternehmen indirekt betroffen sein werden, zum Beispiel als Lieferant eines direkt betroffenen Betreibers?
Kommen wir zu den konkreten Forderungen, was genau muss denn umgesetzt werden?
Sieht der deutsche Entwurf zur Umsetzung von NIS2 noch mehr vor?
Die Meldepflichten haben ja bei der DSGVO Probleme bereitet und tun es noch. Wie sieht dies bei NIS2 aus? Muss man einen vergleichbaren Prozess im Unternehmen aufbauen, um Meldepflichten einzuhalten?
Und wenn man Vorgaben nicht einhält? Was kann passieren, welche Sanktionen sind vorgesehen?
Was empfehlen Sie den Zuhörerinnen und Zuhörern jetzt nach dem Podcast? Welche Schritte sollte man nun angehen?
Und was kann man tun, wenn man die Umsetzung alleine nicht schaffen kann? Wie kann G Data CyberDefense zum Beispiel helfen?
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