Elektronischer Rechtsverkehr Qualifizierte elektronische Signatur für Unternehmen
Änderungen beim Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr kündigen sich an: In einem Jahr, zum 1. Oktober 2016, wird der EGVP-Bürger-Client abgeschaltet. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam. Qualifizierte elektronische Signaturen sind dann für Unternehmen obligatorisch.
Anbieter zum Thema

Mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gelingt es Unternehmen, Behörden und Bürgern, effizient, einfach und rechtssicher mit Gerichten zu kommunizieren. Der durch die Justiz zum Download bereitgestellte EGVP-Installer wurde jedoch zum 01. Januar 2016 abgekündigt.
Die bewährten Infrastrukturkomponenten können zwar weiterhin verwendet werden, jedoch wird die Bereitstellung der Sende- und Empfangskomponente, also einer so genannten EGVP-Bürger-Client-Software, ausnahmslos Software-Herstellern überlassen. Am 1. Oktober des kommenden Jahres ist dann komplett Schluss mit dem EGVP-Bürger-Client.
Laut Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW Group, kommen für Firmen, Behörden und Bürger ab Januar 2016 vier Alternativen in Frage:
- 1. Sie könnten ein Drittprodukt verwenden, welches für den elektronischen Rechtsverkehr registriert ist. Eine Zusammenstellung darüber findet sich auf der Website der EGVP.
- 2. Auch die Nutzung einer eigenentwickelten Sende- und Empfangskomponente sei möglich.
- 3. Alternativ könnten Anwender EGVP-Enterprise bei der Justiz beantragen und in ihre Fachsoftware integrieren. Es handele sich dabei jedoch um eine Server-Anwendung, die auf lokalen Arbeitsplätzen nicht laufe.
- 4. Die vierte Möglichkeit wäre, eine spezifische Lösung zu verwenden, die durch zuständige Rechenzentren oder einem Hersteller für Fachsoftware bereitgestellt werde.
Die rosigen Aussichten
Insbesondere Unternehmen können durch die elektronische Kommunikation mit Gerichten effizienter arbeiten, da sie unabhängig von Uhr- und Öffnungszeiten mit Gerichten und Behörden kommunizieren können. „Da die Übertragung auf den OSCI-Standards beruht, ist die Kommunikation sicher und zuverlässig, denn kryptografische Mechanismen werden eingesetzt, um sie zu schützen“, erläutert der IT-Sicherheitsexperte.
Insgesamt könnten Unternehmen Zeit sowie Kosten und Empfänger sparen und hätten die Möglichkeit, Dokumente elektronisch weiterzuverarbeiten. Anstatt auf Informationen warten zu müssen, erhielten Absender sofort eine signierte Eingangsbestätigung von der jeweiligen Empfangseinrichtung des Gerichts oder der Behörde.
„Wenngleich die Änderungen zum 01.01.2016 etwas kompliziert erscheinen, haben Unternehmen nach einem einmaligen Einrichtungsaufwand den kompletten elektronischen Rechtsverkehr aus einer Hand. Sie benötigen lediglich eine Software, um Nachrichten zusammenzustellen, zu signieren, zu verschlüsseln und sicher zu übertragen“, fasst Heutger zusammen.
Signaturkarten und SSL-Zertifikate
Sämtliche Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr sind grundsätzlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu unterschreiben. Dafür wird eine Signaturkarte benötigt. „Da das EGVP keineswegs auf Signaturkarten von einem bestimmten Kartenanbieter beschränkt ist, lohnt es sich, das Angebot näher kennenzulernen. Die Signaturkarte muss jedoch dem ISIS-MTT – dem ´Industrial Signature Interoperability Standard´ –´Mailtrust` – entsprechen“, erläutert Heutger.
Um das elektronische Gerichtspostfach zu nutzen, benötigen Anwender neben der Signaturkarte zum qualifizierten Signieren von Nachrichten auch ein SSL-Zertifikat, welches den Transportweg Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dieses Zertifikat gibt den Weg in das Postfach frei und verschlüsselt sowie entschlüsselt sämtliche Nachrichten. Anwender bekommen davon in der Regel nichts mit.
„Software-Zertifikate erfüllen die Anforderungen an dieses Zertifikat. Theoretisch können Anwender auch ein Hardware-Zertifikat zum Ver- und Entschlüsseln nutzen. Dann müsse es allerdings eines sein, das nicht zusätzlich auch zum Signieren eingesetzt werde, so Heutger. Besser geeignet seien allerdings Software-Zertifikate, denn damit vermieden Anwender die Mehrfacheingabe ihrer PIN und können für Vertretungsfälle Postfächer anlegen, die nicht personengebunden seien.
Technische Voraussetzungen zur Teilnahme
Um EGVP zu nutzen, ist ein PC notwendig, der mindestens mit 512 MB RAM sowie 1 GHz CPU ausgerüstet ist. Um angenehm schnell zu arbeiten, empfiehlt die Dokumentation des EGVP jedoch 2 Gigabyte RAM sowie einen 2 Gigahertz-Prozessor. Weiter benötigen Anwender mindestens 1 GB freien Speicherplatz und eine DSL-Internet-Verbindung. Die Auflösung des Bildschirms sollte nicht weniger als 1.024 x 768 Pixel betragen.
Außerdem wird eine Signaturkarte sowie ein Chipkarten-Lesegerät benötigt. Unterstützt werden die Betriebssysteme „Open Suse 12.x“ sowie „Microsoft Windows ab XP SP3“. Darüber hinaus sind ein Webbrowser und eine Java-Runtime-Umgebung vonnöten, die allerdings von der Installer-Variante des EGVP mitgeliefert wird.
Artikelfiles und Artikellinks
(ID:43616603)