TÜV-Süd: IT-Security und Datenschutz Rechte der Internetnutzer beim Datenschutz

Sarah Böttcher

Anbieter zum Thema

Vielen Nutzern ist nicht bewusst, welche Rechte sie im Internet hinsichtlich ihrer Daten haben. Datenschutzexperten von TÜV Süd klären auf, was Anbieter dürfen, welche Pflichten sie haben und wie sich Internetnutzer schützen können.

Internetnutzer gehen oft zu leichtfertig mit ihren Daten um und wissen nicht, welche Rechte sie haben.
Internetnutzer gehen oft zu leichtfertig mit ihren Daten um und wissen nicht, welche Rechte sie haben.
(Bild: Doc Rabe Media, Fotolia)

Sowohl Anbieter als auch Händler im Internet brauchen persönliche Daten, um Aufträge erfüllen zu können. Doch neben der bewussten Weitergabe von Daten durch Internetnutzer, werden auch im Hintergrund ständig Daten über das Nutzungsverhalten erhoben. Viele Nutzer sind sich dessen nicht bewusst und wissen nicht welche Rechte sie über ihre Daten haben.

Datenschutzexperten von TÜV Süd zeigen jetzt, was Anbieter dürfen, welche Pflichten sie haben und wie sich Internetnutzer vor Betrug schützen können. Ein wichtiger Schritt gegen Datenmissbrauch ist nach Meinung der TÜV-Experten, die Datenschutzbestimmungen jedes Anbieters genau zu lesen. Ist gar keine Datenschutzunterrichtung vorhanden, ist Vorsicht geboten.

Außerdem ist jeder Internetseitenbetreiber dazu verpflichtet aufzulisten, welche Daten er erhebt – sowohl offensichtlich als auch verdeckt – und ob er diese Daten für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergibt.

Die wichtigsten Rechte, über die sich ein Internetnutzer klar sein sollte, sind:

  • Recht auf Auskunft: Die verantwortlichen Internetanbieter sind verpflichtet, ihren Nutzern Auskunft darüber zu erteilen, welche Daten über sie gespeichert sind und zu welchem Zweck sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie übermittelt werden.
  • Recht auf Berichtigung: Stellt sich heraus, dass die über den Betroffenen gespeicherten Informationen nicht korrekt sind, hat er einen Anspruch darauf, dass sie berichtigt werden.
  • Recht auf Löschung oder Sperrung: Dürfen die Informationen nicht mehr gespeichert werden – etwa, weil sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind – können Kunden ihre Daten löschen lassen. Teilweise müssen Daten nach bestimmten Rechtsvorschriften länger gespeichert werden. In diesem Fall sind sie zu sperren und dürfen nicht weiter verwendet werden.

Geht ein Unternehmen nicht ordnungsgemäß mit persönlichen Daten um, sollten Kunden zunächst den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder die Unternehmensleitung kontaktieren. Wer hier keine Hilfe erhält, kann sich direkt an die Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden.

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