(4) Im Listenfeld „Client-Systemintegritätsprüfungen“ wählen Sie den Eintrag „Client besteht mindestens eine Systemintegritätsüberprüfung nicht“ aus. (5) Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Windows-Sicherheitsintegritätsüberprüfung“. (6) Aktivieren Sie die Windows-Sicherheitsintegritätsprüfung und schließen Sie die Erstellung der Richtlinie ab. Erstellen Sie danach eine weitere Richtlinie, in der Sie konfigurieren, dass dem Client der Zugriff gestattet wird, wenn er die Richtlinien erfüllt. Die Erstellung ist analog zur ersten Richtlinie. Geben Sie den Namen „Sicher-Verbindung erlaubt“ und wählen Sie die Option „Client besteht alle Systemintegritätsprüfungen.“
(Bild: Th. Joos)
6/14 Zurück zum Artikel