Digitalisierung von Patientendaten Sicherheit und Datenschutz für die elektronische Gesundheitsakte

Autor Ira Zahorsky

In Deutschland haben Datenschützer und viele Patienten nach wie vor berechtigte Bedenken, was die Digitalisierung von Patientendaten angeht. Die EU-Kommission sucht nach datenschutzkonformen Lösungen.

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Was die Digitalisierung von Patientendaten angeht, gibt es noch viele Bedenken
Was die Digitalisierung von Patientendaten angeht, gibt es noch viele Bedenken
(Bild: Pixabay/gemeinfrei / CC0 )

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Thema „Gesundheit und Pflege im digitalen Binnenmarkt“ eingeleitet und wendet sich damit insbesondere an Patientenorganisationen, Ärzte und Pflegepersonal, aber auch an Behördenmitarbeiter, Forscher, Unternehmer, Krankenversicherungen und normale Bürger.

Der Kommission geht es dabei in erster Linie um den sicheren Zugang der Bürger zu ihren Gesundheitsdaten. Doch auch darum, wie diese Daten geteilt oder für wichtige Forschungen eingesetzt werden können, ohne in die Privatsphäre der Patienten einzudringen.

Dabei liegen die Vorteile einer digitalen Gesundheitsakte durchaus auf der Hand:

  • Ärzte verfügen schnell über alle wichtigen Daten und können beispielsweise erkennen, ob ein Patient Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten hat.
  • Die Patienten können sich mit digitalen Patientendaten viel einfacher selbst einen Überblick über ihre Lage verschaffen.
  • Krankenkassen können schneller und effizienter arbeiten, was wiederum im Sinne der Patienten ist.

Diese Ansicht teilt Prof. Dr. Thomas Jäschke vom Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen (ISDSG): „Ein zentraler Gedanke ist, dass der Patient nicht nur Gegenstand der Behandlung sein will, sondern Teil davon. Durch die für alle zugänglichen Informationen und die zahlreichen Apps hat sich die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und den Patienten bereits verändert und wird es weiter tun.“ Dadurch, so betont Jäschke, würden natürlich auch die Anforderungen an den Datenschutz und damit auch an die Maßnahmen der IT-Sicherheit steigen – immerhin handele es sich um personenbezogene Daten.

Es braucht also datenschutzkonforme Lösungen, mit denen Patienten, Ärzte, Kliniken und Krankenkassen einfach und bequem auf Gesundheitsakten zugreifen und diese miteinander austauschen können, ohne Abstriche bei deren Sicherheit machen zu müssen.

Fallbeispiel Münchner WolfartKlinik

Nach genauso einer Lösung hat die Münchner WolfartKlinik gesucht. Zur Anwendung kommt dort nun Uniscons Cloud-Dienst iDGARD. „Als Klinik kommunizieren wir eng mit den ärztlichen Praxen, mit denen wir zusammenarbeiten“, erzählt Tilmann Götzner, Geschäftsführer der WolfartKlinik. „Mit iDGARD können wir das komplizierte VPN-Management und -Handling reduzieren und die Prozesse deutlich verschlanken. Entscheidender Grund für die Einführung von iDGARD ist neben der einfachen Bedienung im Browser die hohe Sicherheit des Dienstes.“

Die Lösung ist in der höchsten Schutzklasse nach dem Trusted Cloud Datenschutzprofil (TCDP) zertifiziert. Aus diesem Grund dürfen sie Träger von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB nutzen – wie beispielsweise Ärzte, Kliniken, Apotheker und Krankenkassen, aber auch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare. Die Sealed Cloud sorgt mit rein technischen Maßnahmen dafür, dass die Daten nicht nur während der Übertragung sicher sind, sondern auch im Rechenzentrum und bei der Bearbeitung in der Cloud.

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