Leitfaden hilft Anbietern und Kunden bei der Vertragsgestaltung So erkennt man einen guten Cloud-Computing-Dienstleister
Wer „in die Cloud“ gehen möchte, sollte vorab neben einer Analyse der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung die Vertragsgestaltung mit dem Cloud-Anbieter gründlich unter die Lupe nehmen. Der neue Leitfaden des Kompetenzzentrums Trusted Cloud will dabei helfen, die wichtigsten juristischen Herausforderungen bei der Gestaltung von Cloud-Computing-Verträgen zu meistern.
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Woran erkennt man nun einen guten Cloud-Computing-Anbieter? Unter anderem, so wie bei jedem Vertragsabschluss, am „Kleingedruckten“. „Das gilt erst recht für den Umgang mit wertvollen Daten“, sagt Georg Borges, Professor für IT-Recht an der Universität des Saarlandes. Zusammen mit Experten des Kompetenzzentrums Trusted Cloud hat er einen Leitfaden zur Vertragsgestaltung beim Cloud-Computing erstellt. Borges ist überzeugt: „Gerade bei Verträgen lässt sich erkennen, ob die Leistung stimmt oder nicht.“
Klauseln zu Datensicherheit und Serviceleistungen
Zu den wichtigsten rechtlichen Fragen in der Cloud gehört zweifellos der Datenschutz. Daher sollte es in jedem Vertrag zum Cloud-Computing detaillierte Vereinbarungen zu Datensicherheit, Datenschutz und Geheimhaltung geben, rät der Experte für IT-Recht. Deutsche Cloud-Kunden, die personenbezogene Daten in der Cloud verarbeiten lassen, sind sogar verpflichtet, dazu mit dem Anbieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Insbesondere mittelständische Unternehmen müssten den Cloud-Dienstleister vertraglich dazu verpflichten, konkrete technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
Ebenfalls per Vertrag geregelt werden sollten Themen rund um die Qualität des Dienstes. Wichtig sind unter anderem die Fragen, ob die Mitarbeiter des Cloud-Dienstleisters rund um die Uhr verfügbar sind, wie viel das kostet und wie schnell ein Problem behoben werden muss. Ausgewogene Leistungsbeschreibungen, sogenannte Service Level Agreements (SLA) sind wichtig, um Streit über die geschuldete Qualität und Güte der vereinbarten Leistungen zu vermeiden. Borges empfiehlt, die SLA in einem gesonderten Teil des Cloud- Vertrages zu verabreden, der bestimmt, welche Qualität geschuldet ist und welche Rechtsfolgen ein Verstoß nach sich zieht.
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