Die Unternehmen in Deutschland erwarten in den kommenden zwölf Monaten eine weitere Zunahme von Cyberangriffen, so eine Bitkom-Umfrage. Die Betreiber kritischer Infrastruktur stellen sich sogar auf noch heftigere Attacken ein. Was muss in der Angriffserkennung bei KRITIS-Infrastrukturen geschehen? Was fordert das IT-Sicherheitsgesetz 2.0? Das Interview von Insider Research mit Frederic R. Hermann von der secunet Security Networks AG liefert Antworten.
So gelingt die Angriffserkennung bei KRITIS, ein Interview von Oliver Schonschek, Insider Research, mit Frederic R. Hermann von der secunet Security Networks AG.
(Bild: Vogel IT-Medien / Secunet Security Networks AG / Schonschek)
Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme stellt für KRITIS-Betreiber die Grundlage zur Ausgestaltung ihrer Sicherheitsvorkehrungen dar. Um den Schutz von kritischen Infrastrukturen weiter zu steigern, ist Ende Mai 2021 mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 die zweite Fassung in Kraft getreten, durch welches sowohl der Geltungsbereich ausgedehnt als auch zusätzliche Vorgaben für die jeweiligen Unternehmen ergänzt wurden.
Im Gespräch mit Oliver Schonschek, News-Analyst bei Insider Research, erklärt Frederic R. Hermann, Head of Products, Division Industry bei der secunet Security Networks AG, unter anderem:
Was ist das ITSIG 2.0?
Was hat sich denn im Vergleich zum ITSIG geändert?
Wer genau ist von den Änderungen betroffen, welche Gruppen sind nun auch betroffen?
Welche neuen Pflichten sind besonders herausfordernd?
Was genau versteht man unter (aktiver) Angriffserkennung?
Haben denn die meisten Unternehmen die Vorgaben des ITSIG 2.0 schon erfüllt? Oder ist bis Mai 2023 noch einiges zu tun?
Was genau sollten Unternehmen jetzt tun?
Wie kann secunet dabei unterstützen?
Was genau ist der secunet monitor KRITIS?
Damit sind dann die BSI-Vorgaben erfüllt?
Wie können Unternehmen die Angriffserkennung und speziell secunet monitor KRITIS integrieren?
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