Bitkom, BITMi, eco Stimmen zur DSGVO

Redakteur: Peter Schmitz

Seit Freitag, 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), mit der die Rechte der europäischen Bürger an ihren Daten gestärkt werden soll. Bei Unternehmen sorgt die DSGVO derzeit noch viele Probleme und große Unsicherheit. Nach Einschätzung verschiedener Verbände sind viele betroffenen Unternehmen nicht für die neue Rechtslage gerüstet.

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Viele Firmen hatten sich erst in den Monaten kurz vor dem DSGVO-Stichtag mit der Thematik beschäftigt, wie sie sich künftig weiter rechtssicher aufstellen.
Viele Firmen hatten sich erst in den Monaten kurz vor dem DSGVO-Stichtag mit der Thematik beschäftigt, wie sie sich künftig weiter rechtssicher aufstellen.
(Bild: Pixabay / CC0 )

Mit Personendaten arbeiten zu können, ist für viele Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Für fast die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland (46 Prozent) ist die Nutzung personenbezogener Daten sogar Grundlage des Geschäftsmodells. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Praktisch kein Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit ohne personenbezogene Daten durchführen – von der Kundenakquise bis zum Personalmanagement“, sagt Susanne Dehmel aus der Geschäftsleitungdes Digitalverbands Bitkom.

Im Vertrieb und im Marketing spielt die Nutzung personenbezogener Daten die größte Rolle. Zwei von drei Unternehmen (65 Prozent) geben dies an. Darüber hinaus sagen vier von zehn (40 Prozent), dass sie Produkte oder Dienstleistungen mit Hilfe von Personendaten verbessern. Dehmel: „Das hohe Datenschutzniveau in Europa muss in eine funktionierende Balance mit datenbasierten Produkten und Dienstleistungen gebracht werden, von denen gerade auch Verbraucher profitieren.“

Neun von zehn Unternehmen (91 Prozent) sagen, dass sie personenbezogene Daten verarbeiten, um Verträge abzuwickeln. Für acht von zehn (80 Prozent) fallen Personendaten bei der Bestandskundenpflege an, drei von vier Unternehmen (76 Prozent) verarbeiten personenbezogene Informationen für IT-Sicherheitszwecke. Fast zwei Drittel (62 Prozent) setzen auf Personendaten, um neue Kunden zu gewinnen.

Verband mahnt Aufsichtsbehörden

Geschäftsführer des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., Alexander Rabe mahnt in diesem Zusammenhang die zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland. Diese seien grundsätzlich gefordert, Rahmenbedingen für eine praktikable Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu schaffen: „Bei der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung mangelt es derzeit an praktischen Hilfestellungen und Anwendungsbeispielen. Unternehmen und Webseitenbetreiber wissen nicht, ob sie rechtskonform handeln. Die Angst vor Abmahnungen mit hohen Bußgeldern ist immens.“

Deutsche Aufsichtsbehörden sollten jetzt nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung zügig an einer bundes- und europaweit einheitlichen Auslegung der DSGVO arbeiten, so Rabe. „Der Datenschutz droht sonst nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland zu zerfallen und die Betroffenen wären rechtlichen Unsicherheiten sowie Abmahnrisiken ausgesetzt. Die Harmonisierung des Datenschutzes innerhalb Europas würde dadurch gefährdet.“

Auf Dauer überwiegen die Vorteile

„Auf Dauer werden die Vorteile überwiegen. Einheitliche Regelungen lösen EU-weit einen Flickenteppich an Datenschutzgesetzen ab. Setzt sich allerdings eine einseitige Auslegung zu Ungunsten der Wirtschaft durch, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit innereuropäischer Digitalunternehmen und schließlich auch den Wohlstand empfindlich beeinträchtigen. Dennoch sind BigData- und KI-Geschäftsmodelle mit anonymisierten Daten nach unserer Rechtsauffassung einwilligungsfrei möglich“, fasst Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und auch des Europa IT-Mittelstandsverbandes European DIGITAL SME Alliance a.i.s.b.l., die Auswirkungen zusammen.

Der Mittelstandsverband kritisiert allerdings die erheblichen Einmalaufwände zur Umsetzung der DSGVO-Prozesse im Mittelstand. Durch die zahlreichen neuen Melde-, Einwilligungs- und Dokumentationspflichten in der Verordnung entsteht ein enormer Bürokratieaufwand, der vom Mittelstand kaum zu bewältigen ist: „Die Kosten für den Mittelstand zur Umsetzung der DSGVO sind erheblich und marktverzerrend. Gemessen je Kundendatensatz oder je Umsatzeuro dürfte ein kleines Mittelstandsunternehmen tausendfach mehr belastet sein als die im Fokus stehenden Digitalkonzerne“, beschwert sich Grün.

Diese Situation werde durch eine unverhältnismäßige Berichterstattung mit Verweis auf Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro bei Verstößen oder überzogenen Beispielen angeheizt: „Jetzt soll beispielsweise schon die Annahme einer Visitenkarte DSGVO relevant sein, man müsse dem Inhaber mitteilen, dass man Datenerfassung für bestimmte Zwecke beabsichtige und dafür am besten einen Prozess einrichten. Derlei Beispiele halte ich für überzogen und Panikmache“, ergänzt Grün mit Hinweis auf die in der DSGVO in Art. 6 verankerten Erwägungsgründe, die eine Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten schlicht auch dann erlaubt, wenn die Person „vernünftigerweise“ absehen kann, dass eine Datenverarbeitung erfolgt.

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