Bei seiner Studie „Datenschutz im Personalmanagement“ hat der Branchenverband Bitkom festgestellt, dass es bei fast der Hälfte aller befragten Unternehmen hohe Abweichungen zwischen den Datenschutzregeln und der Praxis gibt. Zudem hätten Datenschutzbeauftragte zu wenig Zeit für Kontrollen der Regelungen.
Bitkom Consult hat die Studie „Datenschutz im Personalmanagement“ veröffentlicht und dabei festgestellt, dass Datenschutzbeauftragte zu wenig Zeit für Kontrollen von Datenschutzregeln haben.
(Bild: VBM)
Beim Datenschutz in Unternehmen sehen Personalverantwortliche und Datenschutzbeauftragte noch großen Verbesserungsbedarf. Rund die Hälfte (47 Prozent) hält den Reifegrad des eigenen Regelwerks für gering, nur 16 Prozent bezeichnen ihn als hoch. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Studie „Datenschutz im Personalmanagement“ von BITKOM Consult und Kienbaum.
„Im Laufe der Zeit entstehen in den Unternehmen häufig eine Menge von Einzelregelungen, in Form von Arbeitsanweisungen, Nutzungsbedingungen, Guidelines oder Betriebsvereinbarungen. Da sie jeweils unterschiedlichen Zielen dienen, entstehen Widersprüche. Regelungslücken sind schwer zu finden und vor allem die Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung werden häufig nicht erfüllt“, sagt Lars Kripko, Datenschutzexperte bei Bitkom Consult. Die Folge: 42 Prozent der Befragten geben an, dass es hohe Abweichungen zwischen den Datenschutzregeln und der Praxis gibt. Nur in jedem fünften Unternehmen (21 Prozent) sind diese Abweichungen allenfalls gering.
Das Datenschutzniveau eines Unternehmens hängt unmittelbar vom entsprechenden Regelwerk ab. Je größer das Unternehmen ist, desto besser meist das Ergebnis.
(Bild: Bitkom)
Das Datenschutzniveau eines Unternehmens hängt unmittelbar von einem entsprechenden Regelwerk ab, das die notwendige Erlaubnis zur Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beschreibt. So wird darin zum Beispiel definiert, wer auf Bewerberunterlagen zugreifen darf.
Die Studie zeigt auch, wie sich die Qualität der Datenschutzregeln verbessern ließe: Je größer der Anteil der Arbeitszeit ist, den der Datenschutzbeauftragte für seine Datenschutztätigkeit aufbringen darf und damit auch je größer das Unternehmen ist, desto besser das Ergebnis.
„Es scheint zu gelten: Mehr zeitliche Ressourcen für den Datenschutz führen zu einem höheren Reifegrad des Regelwerks“, so Kripko. Allerdings führen der Studie zufolge größere zeitliche Ressourcen für den Datenschutz nicht zu einer geringeren Abweichung der Regelwerke von der gelebten Praxis. Kripko: „Die Datenschutzbeauftragten scheinen mit der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit im Wesentlichen den Aufbau der Regelwerke voranzutreiben. Für die Kontrolle auf Wirksamkeit oder Einhaltung der Regeln reichen die verfügbaren Ressourcen offenbar nicht aus.“
Die vollständige Studie „Datenschutz im Personalmanagement“ ist unter www.hr-und-datenschutz.de veröffentlicht (Registrierung erforderlich).
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Stand vom 30.10.2020
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