Virginia prüft Möglichkeiten US-Bundesstaat erwägt Blockchain-Einsatz für Wahlen

Von Martin Hensel

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Der US-Bundesstaat Virginia hat im Rahmen einer Resolution beschlossen, den Einsatz von Blockchain für Wahlen zu prüfen. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz von Wählerdaten und Wahlergebnissen.

In kommenden beiden Jahren prüft die Wahlbehörde den Blockchain-Einsatz.
In kommenden beiden Jahren prüft die Wahlbehörde den Blockchain-Einsatz.
(Bild: Mohamed Hassan / Pixabay / Pixabay)

Die Resolution („House Joint Resolution No. 23“) der Generalversammlung erging am 8. Januar unter der Schirmherrschaft der Cybersicherheitsspezialistin Hala Ayala und der Delegierten Wendy Gooditis. Sie fordert die zuständige Wahlbehörde („Department of Elections“) auf, den Einsatz von Blockchain-Technik zum Schutz von Wählerdaten und Wahlergebnissen zu prüfen.

Dieser Aufforderung gehen verschiedene Erwägungen voraus. Dazu zählt auch die Tatsache, dass die Behörde für die Durchführung fairer, offener und sicherer Wahlen durch über fünf Millionen registrierte Wähler verantwortlich ist. Die Delegierten gehen davon aus, dass die Blockchain tiefgreifenden Einfluss auf sämtliche Bereiche mit aufzeichnungspflichtigen Vorgängen haben können. Dazu zählen beispielsweise staatliche Buchführung, Stimmabgaben und -zählung sowie Beweisketten.

Umfangreiches Vorhaben

In der Resolution wird die Wahlbehörde konkret aufgefordert, eine geeignete und sichere Blockchain-Technik zu ermitteln. Zudem soll sie Kosten und Vorteile im Vergleich mit herkömmlichen Verfahren darzustellen sowie Integrationsmöglichkeiten in gängige Sicherheitspraktiken ausloten. Die nötige technische Unterstützung soll dabei von der Virginia Information Technologies Agency kommen. Andere Behörden des Bundesstaats beteiligen sich bei Bedarf ebenfalls an dem Projekt.

Das Department of Elections hat nun zwei Jahre Zeit, den Blockchain-Einsatz für Wahlen zu prüfen. Ein erster Bericht ist für den 30. November 2020 gefordert, ein weiterer für den 30. November 2021. Zu beiden Stichtagen muss die Wahlbehörde eine Zusammenfassung und einen ausführlichen Bericht über Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen.

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