Definition Cybercrime / Computerkriminalität Was ist Computerkriminalität?

Autor / Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber / Peter Schmitz

Die Computerkriminalität richtet sich gegen Computer oder nutzt Computer als Werkzeuge für kriminelle Handlungen. Computerkriminelle verwenden moderne Informations- und Kommunikationstechnik wie das Internet, um ihre Straftaten zu begehen.

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Unter dem Begriff Computerkriminalität versteht man strafbare Handlungen die mit dem Computer als Tatwaffe oder Tatziel durchgeführt werden.
Unter dem Begriff Computerkriminalität versteht man strafbare Handlungen die mit dem Computer als Tatwaffe oder Tatziel durchgeführt werden.
(Bild: Pixabay / CC0 )

Eine allgemeingültige Definition der Computerkriminalität existiert nicht. Der englische Begriff für Computerkriminalität lautet Cybercrime. In der Regel versteht man unter Computerkriminalität alle Straftaten oder strafwürdigen Handlungen, die moderne Informations- und Kommunikationstechnik nutzen und Computer entweder als Werkzeuge oder als Ziel der Straftaten verwenden.

Computer und Computernetze können Straftaten erleichtern und ihre Entdeckung erschweren. Im Strafgesetzbuch sind Paragraphen zu finden, die sich mit der rechtlichen Behandlung der Taten befassen. In einer weiter gefassten Betrachtung der Definition von Computerkriminalität lassen sich auch sozialschädliche oder gesellschaftlich fragwürdige Handlungen als eine Art von Cybercrime sehen.

Einordnung der Computerkriminalität und grundsätzliche Unterscheidungen

Im polizeilichen Bereich erfolgt eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen Computerkriminalität im engeren und im weiteren Sinn. Zudem existieren Abgrenzungen zwischen Computerkriminalität und Internetkriminalität. Die Computerkriminalität verwendet Computer mit oder ohne Internetzugang. Die Internetkriminalität basiert auf dem Internet und nutzt für die Straftaten die verschiedenen Techniken des Internets. Beispiele sind Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), Entwenden von Passwörtern, Computersabotage, digitale Erpressung oder das Löschen, Abfangen und Verändern von Daten.

Computerkriminalität im engeren Sinn sind alle strafbaren Handlungen, die der Computer erst ermöglicht beziehungsweise bei denen der Computer wesentlich für die Tatausführung ist. Im Gegensatz hierzu fallen unter die Computerkriminalität im weiteren Sinn alle konventionellen Straftaten, die dank moderner Informations- und Kommunikationstechnik effizienter ausführbar sind. Beispiele für solche Straftaten sind Wirtschaftskriminalität, politischer Extremismus, Urheber- und Markenrechtsverletzung, organisierte Kriminalität, unerlaubtes Glücksspiel oder Drogenkriminalität.

Ebenfalls zur Computerkriminalität zählen der Besitz und das Verbreiten von illegalen Inhalten wie strafbare Pornographie, strafbare rassistische Darstellungen oder strafbare Gewaltverherrlichung.

Beispielhafte Straftatbestände in der Gesetzgebung

Die deutsche Gesetzgebung hat einige Straftatbestände der Computerkriminalität in der Gesetzgebung berücksichtigt. Diese sind zum Beispiel:

  • § 202c StGB: das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
  • § 270 StGB: die Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung

Maßnahmen zur Verhinderung von Cybercrime und die Strafverfolgung

Zu den Verhinderungsmaßnahmen der Computerkriminalität zählen proaktive Maßnahmen wie die Förderung der digitalen Kompetenz, die Schärfung des Bewusstseins gegenüber Cybercrime, der Schutz der Informationssysteme durch Virenscanner und Firewalls, die Verschlüsselung von Daten und der Zugriffsschutz auf Informationssysteme.

Bei der Polizei wurden organisatorische Maßnahmen zur Bekämpfung der Computerkriminalität getroffen. Es sind spezielle Fachdienststellen eingerichtet und Sonderlaufbahnen für den technischen Kriminaldienst "Cybercops" definiert. Die Polizei bietet gemeinsam mit anderen Organisationen zahlreiche Präventionsangebote, die die Medienkompetenz und den Umgang mit Inhalten im Internet verbessern sollen. Die Sicherung von Beweismitteln in digitaler Form übernehmen spezielle EDV-Sachverständige oder Sachbearbeiter in den Landeskriminalämtern und in regionalen Stellen. Darüber hinaus fahndet die Polizei anlassunabhängig im Internet nach durch Cyberkriminelle verbreiteten illegalen Inhalten.

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