Definition BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Was ist das Bundesdatenschutzgesetz?

Autor / Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber / Peter Schmitz

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt in Deutschland seit den 1970er-Jahren den Umgang mit personenbezogenen Daten. Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 erfuhr das BDSG eine Novellierung. Die Aufgaben des überarbeiteten Bundesdatenschutz­gesetzes sind heute die Konkretisierung der DSGVO und die Regelung der Bereiche, in denen die DSGVO Öffnungsklauseln vorsieht.

Anbieter zum Thema

Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Gesetz wurde mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO neu überarbeitet.
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das Gesetz wurde mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO neu überarbeitet.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Die Abkürzung BDSG steht für Bundesdatenschutzgesetz. Das Bundesdatenschutzgesetz wurde bereits 1977 verfasst. Ein früherer Titel des Gesetzes lautete "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung". Innerhalb des deutschen Datenschutzrechts nahm das BDSG lange Zeit eine zentrale Rolle ein. Es regelte zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Bundesländer und weiteren spezifischen Gesetzen und Vorgaben Umgang und Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Gesetz wurde über die Jahre mehrfach überarbeitet.

Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 ist die Neufassung des Bundesdatenschutz­gesetzes gültig. Die Neufassung wird auch als BDSG-neu bezeichnet und ergänzt die EU-DSGVO. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung unverändert auch in Deutschland. Das BDSG hat die Aufgabe, die DSGVO in einigen Bereichen zu ergänzen oder zu konkretisieren. Dies sind beispielsweise Bereiche, in denen Öffnungsklauseln vorgesehen sind. Grundsätzlich gelten die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nur dann, wenn die DSGVO nicht anwendbar ist.

Verhältnis zwischen EU-Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz

Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO im Jahr 2018 wurde für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine einheitliche Regelung in Umgang und Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen. Die EU-DSGVO ist ohne zusätzliche nationale Gesetze direkt in allen Mitgliedsstaaten gültig. Allerdings enthält sie einige Öffnungsklauseln und Spielräume für die nationale Ausgestaltung und für länderspezifische Regelungen. Diese sind in den Mitgliedsstaaten über nationale Gesetze genauer zu regeln. Für Deutschland übernimmt das Bundesdatenschutzgesetz diese Aufgabe. Nur in den Bereichen, in denen die DSGVO nicht anwendbar ist und in denen Öffnungsklauseln vorhanden sind, sind die Vorgaben des BDSG anzuwenden.

Gliederung der Neufassung des BDSG

Die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes ist in vier Teile gegliedert. Diese vier Teile sind:

  • Teil 1: allgemeine Bestimmungen
  • Teil 2: Ergänzungen und Konkretisierungen der EU-DSGVO
  • Teil 3: Umsetzungsvorgaben der EU-DSGVO für Justiz und Polizei
  • Teil 4: weitere besondere Bestimmungen der Datenverarbeitung

Inhalte des Bundesdatenschutzgesetzes

Grundsätzlich sind im BDSG Regelungen für öffentliche Stellen wie Behörden und nicht öffentliche Stellen wie Unternehmen enthalten. Beispielsweise werden die Strafvorschriften geregelt, da die EU-DSGVO auf europäischer Ebene nur Busgeldvorschriften vorsieht. So können Verstöße gegen die Vorgaben zu Verarbeitung personenbezogener Daten mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Weitere Inhalte des Bundesdatenschutzgesetzes sind:

  • Regelungen zur Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
  • Regelungen zum Scoring und zu Bonitätsprüfungen
  • Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz

Weitere Gesetze mit Bezug zum BDSG

Das BDSG ist in einigen Bereichen zusammen mit anderen Gesetzen anzuwenden. Für bestimmte Sachverhalte und Bereiche sind weitere Gesetze zur Umsetzung oder Einschätzung der Regelungen heranzuziehen. Diese Gesetze sind das Telemediengesetz (TMG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und andere.

(ID:46834941)