Definition Telekommunikationsgesetz (TKG) Was ist das Telekommunikationsgesetz (TKG)?

Autor / Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Stefan Luber / Peter Schmitz

Das Telekommunikationsgesetz ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges Gesetz. Unter anderem legt es die Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt fest. Ziele des Gesetzes sind die Stärkung der Telekommunikationsinfrastruktur, der Datenschutz und der Schutz der Verbraucher. Das TKG beendete das TK-Monopol des Bundes.

Anbieter zum Thema

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) setzt die Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsmarkt.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) setzt die Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsmarkt.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Die Abkürzung für Telekommunikationsgesetz lautet TKG. Es handelt sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges Gesetz. Die erste Fassung des TKG trat im Jahr 1996 in Kraft und beendete das Telekommunikationsmonopol des Bundes. Das TKG schafft die Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsmarkt in Deutschland. Ziele des Gesetzes sind unter anderem die Stärkung der TK-Infrastruktur, die Verbesserung des Verbraucherschutzes und fairer Wettbewerb. Zudem enthält das Gesetz Vorgaben zum Datenschutz, die einige Regelungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung präzisieren.

Mit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes ist die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nicht mehr genehmigungs-, sondern nur noch anmeldepflichtig. Weitere Inhalte des Gesetzes sind Regelungen und Vorgaben zum Verbraucherschutz, zur Bestandsdatenauskunft, zur Zuteilung von Frequenzen und zur Marktregulierung. Das Abhören von Nachrichten stellt das Gesetz unter Strafe. Auch Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zählen zu den Inhalten des Telekommunikationsgesetzes. Seit dem ersten Inkrafttreten 1996 hat das TKG diverse Änderungen und Neufassungen erfahren. Vorgaben der EU machen eine erneute Überarbeitung notwendig. So sollen beispielsweise die vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geforderten Abweichung gegenüber der EU-weit gültigen maximalen Vertragslaufzeit von 24 Monaten auf zwölf Monate und Entschädigungen für nicht stattgefundene Kundendiensttermine in das Gesetz einfließen.

Ziele des Telekommunikationsgesetzes

Das TKG beendete das Telekommunikationsmonopol des Bundes und verfolgt folgende grundsätzlichen Ziele:

  • Förderung des Wettbewerbs im Telekommunikationsumfeld
  • Stärkung der TK-Infrastruktur
  • technologieneutrale Regulierung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation
  • Verbesserung des Verbraucherschutzes
  • Sicherstellung der flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen
  • Zuteilung von Frequenzen und effiziente Nutzung der Nummernressourcen
  • fairer Wettbewerb
  • Förderung der Wirtschaft
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes

Inhalte des Telekommunikationsgesetzes

Das TKG gliedert sich in insgesamt elf Teile. Inhalte dieser elf Teile sind:

  • Teil 1: Allgemeine Vorschriften
  • Teil 2: Marktregulierung inklusive Zugangsregulierung und Entgeltregulierung
  • Teil 3: Kundenschutz
  • Teil 4: Rundfunkübertragung
  • Teil 5: Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten
  • Teil 6: Universaldienste
  • Teil 7: Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit
  • Teil 8: Bundesnetzagentur
  • Teil 9: Abgaben
  • Teil 10: Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Teil 11: Übergangs- und Schlussvorschriften

Wichtiger Teil für Nutzer der Telekommunikationsdienstleistungen ist Teil 6 (Universaldienste). Unter die Universaldienste fallen Telekommunikations­dienstleistungen, die der Grundversorgung dienen. Das Gesetz regelt die Bezahlbarkeit und Zugänglichkeit dieser Dienste. Im Teil acht ist die Verantwortlichkeit der Bundesnetzagentur für die Einhaltung der TKG-Vorschriften verankert. Die im Gesetz enthaltenen Regelungen zum Datenschutz sind im Vergleich zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) spezieller. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der DSGVO, solange das TKG den Anwendungsbereich nicht genauer spezifiziert.

Der Geltungsbereich des Telekommunikationsgesetzes

Die Vorgaben und Regelungen des Telekommunikationsgesetzes betreffen Anbieter, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen, an ihrer Erbringung mitwirken oder öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben. Bei den Telekommunikationsdiensten handelt es sich um gegen Entgelt erbrachte Dienste, die auf der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze basieren. Der Begriff Telekommunikationsnetz ist technologieneutral zu verstehen und sehr weit gefasst. Die Telekommunikationsdienste des TKG sind von den Telemediendiensten des Telemediengesetzes (TMG) abgegrenzt.

(ID:47019031)