Definition Datenschutz Was ist Datenschutz?
Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten, sichert das Grundrecht von Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Menschen haben dadurch selbst die Freiheit zu bestimmen, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre sollen gewahrt bleiben.
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Durch den Datenschutz werden nicht die Daten selbst geschützt, sondern die Freiheit des Menschen, selbst zu bestimmen, wie mit seinen Daten umgegangen wird und wer welche Informationen erhalten darf. Gesetze zum Datenschutz regeln die Erhebung, Verwendung, Speicherung und die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Die Regelungen basieren auf dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Sammeln von persönlichen Daten durch staatliche Institutionen oder Wirtschaftsunternehmen kann dieses Recht gefährden und Persönlichkeitsrechte verletzen. Je nach Organisation, die Daten sammelt, speichert, verarbeitet oder veröffentlicht, können unterschiedliche Regelungen des Datenschutzes zum Einsatz kommen. So gelten beispielsweise bei Kirchen, Religionsgemeinschaften, Presse oder im Gesundheitswesen eigene oder zusätzliche Vorschriften.
Die Bedeutung des Datenschutzes durch die fortschreitende Entwicklung der IT
Durch die fortschreitende Entwicklung der Informationstechnologie und der Digitaltechnik hat sich die Bedeutung des Datenschutzes gewandelt und verstärkt. Moderne IT ermöglicht es, mehr und mehr Daten immer einfacher zu erheben, zu analysieren und zu speichern. Die Datenerhebung lässt sich automatisieren und auf viele Bereiche des täglichen Lebens ausweiten. So unterstützen und vereinfachen Technologien wie das Internet, mobile Telefonie, Videoüberwachung, bargeldlose Zahlungsverfahren, elektronische Kundenkarten oder elektronische Mautverfahren die Datenerfassung. Auf Basis der gesammelten Daten lassen sich personenbezogene Daten analysieren und Verhaltensweisen ableiten, die für verschiedene Zwecke genutzt werden können. Während Unternehmen die Daten beispielsweise zu Marketingzwecken, zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit oder zur Preisdifferenzierung heranziehen, nutzen staatliche Institutionen die vorhandenen Informationen für das Aufdecken von Steuerdelikten, für die Verbrechensbekämpfung oder für statistische Erhebungen.
Problem des mangelnden Bewusstseins für den Schutz personenbezogener Daten
Durch die massenhafte Nutzung des Internets und die Verbreitung von sozialen Netzwerken existiert trotz zunehmender Datenerhebung im Netz bei vielen Menschen ein mangelndes Bewusstsein für den Schutz der persönlichen Daten. Oft stellen Personen diese sogar freiwillig einer großen Zahl von Usern bereit. Sind Daten im Internet erst einmal veröffentlicht, ist es kaum möglich, diese im Nachhinein wieder dem Netz zu entziehen. Aus diesem Grund beinhalten moderne Datenschutzverordnungen in der Regel ein Recht auf das Vergessenwerden, das vorschreibt, elektronisch gespeicherte Daten mit einem Ablaufs- oder Verfallsdatum versehen oder endgültig löschen zu können.
Gesetzliche Verankerung des Datenschutzes
Je nach Land und Kontinent gelten unterschiedliche Regelungen und Gesetze im Bezug auf den Datenschutz. In Deutschland ist der Datenschutz schon im Grundgesetz verankert und wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch entsprechende Einzelgesetze genauer definiert. Unter anderem sind die Begriffe "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "Nutzung" und "Erhebung" von Daten gesetzlich beschrieben und geregelt. Innerhalb des BDSG gelten für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zum Teil unterschiedliche gesetzliche Regelungen. In den Bundesländern existieren zusätzliche Landesdatenschutzgesetze und -verordnungen. Um in ganz Europa eine einheitliche Herangehensweise an den Datenschutz und die Datensicherheit zu schaffen, wurde die so genannte Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union verabschiedet. Sie tritt 2018 in Kraft und stellt zum einen den Schutz personenbezogener Daten und zum anderen den freien Datenverkehr innerhalb Europas sicher. Definiert sind die europäischen Vorschriften in der General Data Protection Regulation (GDPR), die im Deutschen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) genannt wird.
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