Definition E-Privacy-Verordnung (ePVO) Was ist die ePrivacy-Verordnung?
Mit der E-Privacy-Verordnung (auch ePrivacy-Verordnung oder ePVO) soll der Schutz von Grundrechten und Grundfreiheiten natürlicher und juristischer Personen bei Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste in der Europäischen Union geregelt werden. Die ePVO ist als Spezialgesetz innerhalb des EU-Datenschutzrechts angelegt. Das Gesetzgebungsverfahren zur ePVO ist noch nicht abgeschlossen.
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Die E-Privacy-Verordnung (Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)) ist eine im Gesetzgebungsverfahren befindliche EU-Verordnung und geht auf eine Initiative der EU-Kommission im Januar 2017 zurück.
Die E-Privacy-Verordnung ersetzt nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten die ePrivacy-Richtlinie, die in Deutschland größtenteils in dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemediengesetz (TMG) umgesetzt wurde.
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Pro und Kontra ePrivacy-Verordnung
Wirtschaft kontra Datenschutz bei der E-Privacy-Verordnung
Als EU-Verordnung gilt die ePVO ab dem in der Verordnung genannten Datum unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU und bedarf keiner nationalen Umsetzung. Im Rahmen der Öffnungsklauseln sind in einzelnen Bereichen nationale Anpassungen möglich.
Die ePVO stellt ein Spezialgesetz zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) dar und soll diese im Hinblick auf elektronische Kommunikationsdaten, die als personenbezogene Daten einzustufen sind, präzisieren und ergänzen. Alle Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die in der ePVO nicht spezifisch geregelt sind, werden von der DSGVO erfasst.
Ob die für das Nachverfolgen von Nutzeraktivitäten im Internet (Tracking) relevanten Vorgaben des TMG in Deutschland solange Bestand haben, bis die ePVO Anwendung findet, oder ob bis dahin die Vorgaben für das Tracking allein aus der DSGVO abzuleiten sind, ist rechtlich umstritten.
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Konsequenzen der E-Privacy-Verordnung
Ist die ePVO wirklich das Ende des Targeting?
Elektronische Kommunikation und in Endeinrichtungen gespeicherte Daten
Die ePVO soll Regelungslücken schließen und neue Vorgaben definieren, da die bisherige E-Privacy-Richtlinie mit der Entwicklung der Technik und der Märkte nicht vollständig Schritt gehalten hat und der Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation uneinheitlich bzw. nicht wirksam genug ist.
Als Beispiele nennt der Kommissionsentwurf der ePVO den Markteintritt von elektronischen Kommunikationsdiensten, die aus Sicht des Verbrauchers herkömmliche Dienste ersetzen, für die aber nicht dieselben Vorschriften gelten. Eine andere solche Entwicklung ist das Aufkommen neuer Techniken für die Verfolgung des Online-Verhaltens der Endnutzer, die von der bisherigen Richtlinie nicht erfasst werden.
Die ePVO soll insbesondere gelten für die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten, die in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste erfolgt, und für Informationen in Bezug auf die Endeinrichtungen der Endnutzer.
Die ePVO soll nicht gelten für elektronische Kommunikationsdienste, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Die ePVO legt die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikationsdaten fest und regelt, unter welchen Bedingungen die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten durch Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste erlaubt sein soll.
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Aktuelle Entwicklung zur E-Privacy-Verordnung
Das bedeutet die E-Privacy-Verordnung für Endgeräte
Zudem enthält sie Vorgaben zur Speicherung und Löschung elektronischer Kommunikationsdaten und zum Schutz der in Endeinrichtungen der Endnutzer gespeicherten oder sich auf diese beziehenden Informationen, zur rechtsgültigen Einwilligung in die Verarbeitung sowie zu den bereitzustellenden Informationen und Einstellungsmöglichkeiten zur Privatsphäre bei elektronischer Kommunikation.
Behandelt werden außerdem Vorgaben für die Telekommunikation wie die Anzeige der Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, deren Unterdrückung sowie Ausnahmen davon, die Sperrung eingehender Anrufe, Vorgaben für öffentlich zugängliche Verzeichnisse (öffentliche Verzeichnisse der Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste in gedruckter oder elektronischer Form sowie über Auskunftsdienste), unerbetene Kommunikation und Vorgaben für Direktwerbung über elektronische Kommunikationsdienste an Endnutzer sowie Informationspflichten über erkannte Sicherheitsrisiken.
Schließlich werden die Aufgaben der Aufsichtsbehörden und die Sanktionsmöglichkeiten beschrieben.
Stand der Gesetzgebung
Ursprünglich sollte die ePVO gleichzeitig mit der DSGVO am 25. Mai 2018 zur Anwendung kommen. Das Gesetzgebungsverfahren verzögert sich. Einzelne Mitgliedsstaaten haben Änderungswünsche geäußert, ebenso zahlreiche Wirtschaftsverbände. Mit einem Inkrafttreten der ePVO noch im Jahr 2018 ist nicht zu rechnen.
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