Definition Standardvertragsklauseln | Standard Contractual Clauses |SCC Was sind Standardvertragsklauseln?

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Die Standardvertragsklauseln sind von der EU-Kommission vorgegebene Vertragstexte, um beim Datentransfer personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU für ein der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechendes Schutzniveau zu sorgen. Sie wurden in ihrer finalen Fassung am 4.6.2021 veröffentlicht und lösen eine ältere Version der Vertragsklauseln ab. Für die Verwendung der neuen Standardvertragsklauseln sind Fristen definiert.

Standardvertragsklauseln sind Vertragsklauseln für den Datentransfer personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder, die für Neuverträge seit dem 27.9.2021 verpflichtend sind.
Standardvertragsklauseln sind Vertragsklauseln für den Datentransfer personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder, die für Neuverträge seit dem 27.9.2021 verpflichtend sind.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Der englische Begriff für Standardvertragsklauseln lautet Standard Contractual Clauses, abgekürzt SCC. Bei den Standardvertragsklauseln handelt es sich um von der Europäischen Kommission vorgegebene Vertragstexte. Sie sollen beim Datentransfers personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU für ein angemessenes, der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechendes Schutzniveau sorgen.

Die Standardvertragsklauseln werden zwischen zwei (oder mehreren) Vertragspartnern geschlossen. Ein Vertragspartner befindet sich innerhalb des Anwendungsbereichs der EU-DSGVO und ist Datenexporteur, der andere befindet sich außerhalb des Anwendungsbereichs und ist Datenimporteur. Die Vertragspartner vereinbaren mit der Zustimmung zu den SCC die weitgehende Anwendung des EU-Datenschutzrechts.

Durch das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2020 sind neue Anforderungen entstanden, die eine Neufassung der Standard Contractual Clauses notwendig machten. Die Europäische Kommission veröffentlichte die neuen SCC am 4.6.2021. Für Neuverträge sind diese ab dem 27.9.2021 verpflichtend zu verwenden. Bei Altverträgen bestehen Übergangsfristen. Bis zum 26.12.2022 sind bei den Altverträgen die alten Klauseln durch die neuen SCC zu ersetzen. Nach diesem Datum darf die Datenübertragung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU nur noch auf Grundlage der neuen Standardvertragsklauseln erfolgen. Inhaltlich neu in den SCC ist zum Beispiel die Pflicht zur Datentransferfolgenabschätzung oder die Pflicht zur Abwehr von den Standardschutzklauseln widersprechenden Regierungsanfragen.

Aufbau, Inhalt und die verschiedenen Module der Standard Contractual Clauses

Die Standard Contractual Clauses bestehen aus einem allgemeinen Teil und vier verschiedenen Modulen mit Klauseln für unterschiedliche Vertragskonstellationen. Abhängig von der jeweiligen Situation wählen die Vertragspartner die passenden Module aus. Nicht zutreffende Module lassen sich streichen.

Im allgemeinen Teil der SCC sind zum Beispiel Anwendungsbereich, Auslegung, Wirkung, Vorrang und die Unabänderbarkeit der Klauseln, Drittbegünstigung betroffener Personen, der Beitritt weiterer Vertragspartner und anderes beschrieben. Die allgemeinen Bestimmungen sind auf jeden Fall unabhängig von den gewählten Modulen zu berücksichtigen.

Folgende vier Module sind in den Standard Contractual Clauses enthalten:

  • - Modul 1 (C2C): Übermittlung personenbezogener Daten eines in der EU ansässigen Verantwortlichen an einen Verantwortlichen in einem Drittland (bereits in den alten Standardklauseln enthalten)
  • - Modul 2 (C2P): Übermittlung personenbezogener Daten eines in der EU ansässigen Verantwortlichen an einen Auftragsverarbeiter in einem Drittland (bereits in den alten Standardklauseln enthalten)
  • - Modul 3 (P2P): Übermittlung personenbezogener Daten eines in der EU ansässigen Auftragsverarbeiters an einen Auftragsverarbeiter in einem Drittland (neue Konstellation)
  • - Modul 4 (P2C): Übermittlung personenbezogener Daten eines in der EU ansässigen Auftragsverarbeiters an einen Verantwortlichen in einem Drittland (neue Konstellation)

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