Microsoft-Studie: Cloud-Provider müssen überzeugen Welcher Cloud-Anbieter? Datenschutz und Compliance entscheiden
Redakteur: Ulrich Roderer
Cloud Computing ist im Mittelstand angekommen. Mehr als die Hälfte der deutschen KMUs geben an, Cloud-Computing-Lösungen mäßig bis häufig zu nutzen. Insgesamt nutzen bereits 66 Prozent die Cloud als Unternehmensressource. Die Studie zeigt auch, dass Datenschutz und Compliance entscheidende Faktoren für die Wahl des Cloud-Anbieters sind.
Cloud Computing: Reputation zählt bei Providerauswahl.
Dieinternationale Studie des Ponemon Instituts im Auftrag von Microsoft erwartet in den nächsten zwei Jahren einen Anstieg von genutzten Cloud-Computing-Diensten in Unternehmen auf mehr als 80 Prozent.
Während Unternehmen zunehmend auf die Cloud setzen, wird es immer wichtiger Datenschutz zu gewährleisten und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. 73 Prozent der befragten Unternehmen geben an, vertrauliche oder sensible Daten zu schützen und 56 Prozent sind sich sicher, dass sie den erforderlichen Verpflichtungen bei der Einführung von Cloud-Anwendungen in ihrer Organisation nachkommen können.
„Es ist nicht lange her, da fragte sich die IT-Branche, ob Datenschutzbedenken kleine und mittelständische Unternehmen daran hindern würden die Cloud zu nutzen. Die aktuelle Studie zeigt, dass das nicht der Fall ist", sagt Michael Kranawetter, Chef Security Advisor, Microsoft Deutschland GmbH. „Stattdessen drücken kleine und mittelständische Unternehmen ihr Interesse an Datenschutzrichtlinien aus, indem sie sie als Kriterium für die Wahl des Cloud-Anbieters nutzen. Dieser Wunsch unserer Kunden nach mehr Transparenz ist ein Grund warum wir Plattformen wie das Microsoft Office 365 Trust Center bereitstellen. Dadurch können wir unsere Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen offen aufzeigen.“
Reputation des Providers
Aus der Ponemon-Studie geht hervor: 76 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass die Reputation und die Praktiken des Providers im Hinblick auf Datenschutz und Compliance zu einem gewissen Grad für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind. Als Praktiken werden neben der Offenlegung des Datenstandorts, strikten Prozessen und Umgang mit Kundendaten auch die Bereitstellung der EU Standardvertragsklauseln als vertragliche Vereinbarung genannt.
Stand vom 30.10.2020
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