ePVO und Vorratsdatenspeicherung Wie die ePrivacy-VO der IT-Wirtschaft helfen soll

Autor / Redakteur: Dipl.-Phys. Oliver Schonschek / Peter Schmitz

Die Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung sei der beste Schutz der einheimischen IT-Wirtschaft vor einer bisher ungebändigten US-amerikanischen und chinesischen Konkurrenz. Verbraucherschützer und Datenschützer fordern von der Bundesregierung, das ungebremste Datensammeln über Netznutzung und die Massenüberwachung müssten verhindert werden. Wie steht es nun um die ePVO?

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Die E-Privacy-Verordnung sei der beste Schutz der einheimischen IT-Wirtschaft vor einer bisher ungebändigten US-amerikanischen und chinesischen Konkurrenz, meinen Daten- und Verbraucherschützer.
Die E-Privacy-Verordnung sei der beste Schutz der einheimischen IT-Wirtschaft vor einer bisher ungebändigten US-amerikanischen und chinesischen Konkurrenz, meinen Daten- und Verbraucherschützer.
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Wenn es um den Datenschutz bei digitaler Kommunikation geht, ist nicht nur die Digitalwirtschaft betroffen, sondern nahezu jedes Unternehmen. Entsprechend hatten sich nicht nur die Digitalverbände zu Wort gemeldet, um gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu protestieren und um für eine Änderung bei der geplanten ePrivacy-Verordnung (ePVO) zu werben.

14 Industrie- und Wirtschaftsverbände forderten die Politik eindringlich auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen einer modernisierten E-Privacy-Verordnung für eine ausbalancierte, wettbewerbs- und innovationsgerechte sowie praxistaugliche Regulierung einzusetzen.

Zu locker darf der Datenschutz aber nicht genommen werden, das sehen auch die Wirtschafts- und Industrieverbände so. Insbesondere die Vorratsdatenspeicherung geht den Verbänden zu weit, wobei man nicht vergessen darf, dass die VDS auch gerade der Wirtschaft viel abverlangt.

Verbrauchschützer und Datenschützer: IT-Wirtschaft wird profitieren

Nach Ansicht von Bürgerrechts-, Verbraucherschutz- und Berufsverbänden muss nun jedoch die schnelle Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung in Europa erfolgen. In einem offenen Brief, der an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley und Innenminister Horst Seehofer gerichtet war, forderten die 16 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von der Bundesregierung, die Regulierung des Datenschutzes im Bereich der Telekommunikation voranzutreiben und damit sowohl den dominanten US-Unternehmen wie auch der europäischen Internet-Lobby klarzumachen, dass im Internet freiheitliche und demokratische Werte gelten müssten.

Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD), sagte: „Der aktuelle Vorsitz des EU-Rats, Österreich, zeigt keine Neigung, den Internet-Regulierungsprozess voranzutreiben. Auch die Bundesregierung bremste bisher nach heftigem Wirtschaftslobbyismus insbesondere aus der IT-Wirtschaft den dringend nötigen Regulierungsprozess. Das muss sich ändern. Wir brauchen endlich moderne technikkonforme Regeln für den Bereich der Telekommunikation.“

Bezeichnend ist hierbei, dass nach Ansicht der Datenschützer und Verbraucherschützer nicht nur die Bürgerinnen und Bürger von der E-Privacy-Verordnung profitieren werden, sondern auch die IT-Wirtschaft in Deutschland und in der EU. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender DVD-Vorsitzender: „Derzeit profitieren von der unterregulierten elektronischen Kommunikation insbesondere die US-Firmen Google und Facebook. Chinesische Firmen drängen auf den europäischen Markt. Eine schnelle qualifizierte Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung und deren strenge Durchsetzung auf dem europäischen Markt ist der beste Schutz der einheimischen IT-Wirtschaft vor einer bisher ungebändigten US-amerikanischen und chinesischen Konkurrenz.“

ePVO als Unterstützung der heimischen IT-Wirtschaft

Die NGOs aus dem Bereich Datenschutz- und Verbraucherschutz nennen Argumente, warum die heimische IT-Wirtschaft stärker die Vorteile der ePVO sehen sollte:

  • Die Schwachstellen der derzeitigen Regeln zum Schutz von Privatsphäre und Vertraulichkeit würden zum Aufbau von Monopolen beitragen. Sie ermöglichen es demnach monopolartigen Konzernen der Digitalwirtschaft, unaufhaltsam eine immer stärkere Position aufzubauen, in der innovative EU-Unternehmen nicht wettbewerbsfähig sind.
  • Die EU habe mit der ePrivacy-Verordnung die Chance, reflektiertere technische, soziale und ökonomische Maßstäbe zu setzen, als das Silicon Valley sie vorgegeben habe.

Nicht zuletzt erklären die Verbraucher- und Datenschützer, dass eine Abschwächung der ePVO zu der ungewollten Vorratsdatenspeicherung führen könne:

Befugnisse der Betreiber zur Kommunikationsdatenspeicherung für Sicherheitszwecke dürften nicht zu einer anlasslosen, jeden Bürger treffenden „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ auf unbestimmte Zeit und ohne Zweckbindung ermächtigen.

Interessant ist hierbei auch, was eine Unternehmensumfrage des Digitalverbandes Bitkom zur ePVO ergab:

  • 86 Prozent haben bereits von der ePrivacy-Verordnung gehört, davon haben sich wiederum drei Viertel (75 Prozent) schon mit der Thematik auseinandergesetzt.
  • Drei Viertel (79 Prozent) derer, die sich bereits inhaltlich damit auseinandergesetzt haben, sagen: Die ePrivacy-Verordnung schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unterschiedliche Kommunikationsanbieter.
  • Es gibt jedoch auch Gegenstimmen: Vier von zehn (40 Prozent) meinen, dass dadurch der Online-Werbemarkt in Europa einbrechen könnte. Acht Prozent geben an, dass die ePrivacy-Verordnung Innovationen verhindere.

ePVO soll Chancengleichheit bringen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EPDS) erklärte ebenfalls, warum die ePVO gut für die Wirtschaft sei:

  • ePrivacy werde dazu beitragen, Ungleichgewichte auf dem digitalen Markt zu beseitigen, nicht zu verschlimmern.
  • Die bestehenden ePrivacy-Regeln erforderten nationale Umsetzungsgesetze, die in vielerlei Hinsicht zwangsläufig voneinander abweichen. Es sei unfair und wirtschaftlich unhaltbar zu erwarten, dass Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, einem Flickenteppich von Datenregeln unterliegen.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die verschiedenen Positionen reagiert, und ob die ePVO Anfang 2019 die versprochene Chancengleichheit bringen kann oder (noch) nicht.

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