Die Möglichkeiten und Chancen der Blockchain kommen zunehmend in Wirtschafts- und Wissenschaftskreisen an. Ein Whitepaper des „Forum Privatheit“ diskutiert datenschutzrechtliche Fragen, die sich in diesem Kontext ergeben.
Beim Einsatz der Blockchain sind datenschutzrechtliche Fragen ein wichtiges Thema.
Die Blockchain kommt immer mehr im Unternehmens- und Behördenumfeld zum Einsatz, nicht zuletzt aufgrund der Möglichkeit, Daten manipulationssicher abzulegen. Einsatzmöglichkeiten finden sich beispielsweise bei der Prüfung von Dokumenten oder dem Herkunftsnachweis von Produkten.
Der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ hat sich nun in einem Whitepaper mit datenschutzrechtlichen Fragen befasst, die im Rahmen des Konsultationsprozesses zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung im Jahr 2019 abgegeben wurden. Damals hatten 158 Vertreter von Institutionen und Organisationen insgesamt 6.261 Antwortbeiträge auf 31 Fragen abgegeben. 81 Prozent äußerten „ernsthafte Bedenken“ bezüglich des datenschutzkonformen Einsatzes der Blockchain. 70 Prozent hielten diese Herausforderung aber für bewältigbar, etwa durch Technologien wie Off-Chain-Speicherung, Verschlüsselung und Pseudonymisierung. Zudem wurde der Verzicht auf die Speicherung personenbezogener Daten ebenso befürwortet wie der Einsatz privater oder halbprivater Blockchains.
Off-Chain wird befürwortet
Das „Forum Privatheit“ hält nach intensiver Literaturrecherche und eigenen Expertenbefragungen die Off-Chain-Speicherung personenbezogener Daten für die sinnvollste Lösung. Dabei werden die Daten nicht direkt in der Blockchain abgelegt und lassen sich wieder löschen. In letzterem Fall wird der in der Blockchain gespeicherte entsprechende Link ungültig. Auch Verschlüsselung der Daten und der Einsatz privater oder halbprivater Blockchains wird als sinnvoll betrachtet. Für ungeeignet hält das „Forum Privatheit“ dagegen Vorschläge, die auf Pseudonymisierung und Zero-Knowledge-Proofs setzen.
Insgesamt begrüßt das „Forum Privatheit“ die intensive Debatte und regt deren Fortsetzung an. „Es kommt darauf an, welche Verarbeitungszwecke vorliegen und welche personenbezogenen Daten in der Blockchain-Anwendung gespeichert werden sollen. In jedem Fall sollte Datenschutz bereits bei der Konzeption der Anwendung mitgedacht werden“, so Dr. Michael Friedewald, Koordinator des Forschungsverbunds.
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Stand vom 30.10.2020
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