Auch bei Cybersicherheits- und KI-Projekten Digitalministerium erhält Vetorecht für IT-Projekte im Bund

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Das Bundesdigitalministerium hat umfassende Rechte erhalten, um IT-Projekte aus anderen Ministerien zu steuern. Darauf haben sich das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium geeinigt.

Das Digitalministerium von Karsten Wildberger (CDU) soll künftig einen Zustimmungsvorbehalt vorbringen können, wenn es um wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung geht.(©  Oliver Roesler)
Das Digitalministerium von Karsten Wildberger (CDU) soll künftig einen Zustimmungsvorbehalt vorbringen können, wenn es um wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung geht.
(© Oliver Roesler)

Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte, der IT-Zustimmungsvorbehalt sei ein starkes Instrument für eine effiziente Steuerung der Bundes-IT. „Wir stellen sicher, dass Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abgestimmt sind.“ Ziel sei es, Dop­pel­entwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen.

Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen nach Wildbergers Worten zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden. „Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt setzen wir eine Maßnahme der Modernisierungsagenda um und machen die Bundesverwaltung ef­fizienter.“

Bei Verteidigung, Sicherheit und Steuern außen vor

Der Zustimmungsvorbehalt sieht vor, dass das Digitalministerium über „alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“ entscheiden soll. Nur wenn das Haus von Di­gi­talminister Wildberger zustimmt, darf das jeweilige Ressort das Geld ausgeben. Es gibt aber Ausnahmen: Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für bestimmte Bereiche – insbesondere sind das Militär, Sicherheits- und Polizeiaufgaben, Geheimdienste und die Steuerverwaltung.

Die schwarz-rote Bundesregierung orientiert sich beim Zustimmungsvorbehalt für IT-Projekte an einer Regelung in Großbritannien. Die „Spend Controls“ der britischen Regierung gelten in­ternational als eines der strengsten und effektivsten Systeme zur Kontrolle öffentlicher IT-Aus­gaben. Das System wurde eingeführt, um das historisch häufige Scheitern von staatlichen Großprojekten zu verhindern, Kosten zu senken und einheitliche technologische Standards durchzusetzen.

In diesen Fällen gilt der Zustimmungsvorbehalt

Die neue Regelung in Deutschland gilt für „wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung“. Darunter fallen zum einen Vorhaben zu Informations- und Digitali­sierungstechnologien, die ein Volumen in Höhe von mindestens 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder mindestens drei Millionen Euro je Projekt insgesamt aufweisen.

Außerdem gelten die Mitbestimmungsrechte bei strategischen Aufgaben wie der Stärkung der Cybersicherheit. Ein Vetorecht hat das Digitalministerium auch „bei der Einführung be­zieh­ungs­weise Nutzung von Technologien von erheblicher Tragweite wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung sowie IT-Projektvorhaben des Koa­li­tions­vertrags.“

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