Innenminister Herrmann will Gerichtsurteil nicht abwarten CSU-Politiker fordert Gesetz zur Online-Durchsuchung in Bayern

Autor / Redakteur: Peter Hempel / Martin Hensel

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will in Sachen Online-Durchsuchung eine eigene Gesetzesänderung für den Freistaat erreichen. Der CSU-Politiker will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht abwarten, weil er eine reale Terrorbedrohung vermutet. Von politischen Gegnern hagelt es harsche Kritik.

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Die Gefahr terroristischer Anschlagsplanungen im Internet sei „leider nicht virtuell, sondern sehr real“, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann zur Begründung seines Vorstoßes für Online-Durchsuchungen. Er werde jede vom Verfassungsschutz beantragte Ausspähung von Computern nur bei begründetem Verdacht auf schwerste Straftaten persönlich genehmigen.

SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sprach in „Focus-Online“ von einer „peinlichen Profilierungsgeschichte“. Die FDP kritisierte die Ankündigung als Respektlosigkeit gegenüber dem Verfassungsgericht.

Die Linke spricht gar von einer „Missachtung des Grundgesetzes“, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes erst nach und nach in den Gesetzentwurf einfließen sollen. Herrmann will das Gesetz bereits im Februar verabschieden, die Entscheidung der obersten Richter wird erst im März erwartet.

Rechnen sich Aufwand und Nutzen?

Zu technischen Rahmenbedingungen wurden keine Angaben gemacht. Es ist allerdings zu erwarten, dass der Aufwand die Zahl der jährlichen Überwachungen stark limitieren wird. Herrmann will mit der Gesetzesänderung „nur eine handvoll Durchsuchungen“ pro Jahr im Freistaat möglich machen, die alle seiner persönlichen Genehmigung bedürfen.

Politische Experten bewerten den Vorstoß überwiegend negativ: Es handele sich nicht nur um einen weiteren länderspezifischen Alleingang. Es würden auch personelle Ressourcen zur Erstellung eines Gesetzentwurfes verschwendet, der möglicherweise schon einen Monat später teilweise für gesetzeswidrig erklärt wird.

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