Datenerfassung für Werbefunktionen: Beim Aktivieren von Werbefunktionen, darunter der Remarketing-Option, in Google Analytics sammelt die Plattform neben den Daten der Standardimplementierung mithilfe von zusätzlichen Google-Cookies für Anzeigenvorgaben und anonyme Kennungen weitere Daten zu Zugriffen der Web-Besucher. Google weist Unternehmen explizit darauf hin, dass sie ihre Nutzer nur dann identifizieren oder über Google-Werbeprodukte oder -funktionen erfasste personenbezogene Daten mit nicht personenbezogenen Daten zusammenführen dürfen, nachdem der Nutzer die ausdrückliche Genehmigung dafür erteilt hat, und eine eigens dafür vorgesehene Google Analytics-Funktion verwenden. Ungeachtet der Einwilligung der Nutzer ist es untersagt, Daten aufzuschlüsseln, die Google lediglich in aggregierter Form in Berichten zur Verfügung stellt.
(Bild: Martins/Kobylinska)
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