Krankenhäuser, Energienetze und andere kritische Infrastrukturen werden in der EU künftig besser vor Cyberangriffen und Naturkatastrophen geschützt. Elf Sektoren sollen von der neuen Regelung betroffen sein, die für strengere Vorgaben für Netz- und Informationssysteme sorgt – unter anderem die Öffentliche Verwaltung.
„Es ist von entscheidender Bedeutung, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft vor physischen Bedrohungen zu schützen, die zu einer Unterbrechung von Dienstleistungen führen könnten, die für das tägliche Leben der Menschen und für das Funktionieren unseres Binnenmarktes unerlässlich sind“, so EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas.
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments verständigten sich am Dienstag in Brüssel darauf, die geltenden Sicherheitsregeln für Netz- und Informationssysteme zu verschärfen, wie die französische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Damit soll auch auf Gefahren durch Gesundheitskrisen wie die Corona-Pandemie eingegangen werden.
Nach Angaben der EU-Kommission, die Ende 2020 einen entsprechenden Vorschlag präsentiert hatte, sind elf Sektoren von den neuen Regeln betroffen. Unter ihnen sind die Bereiche Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit, Trinkwasser und die Öffentliche Verwaltung. „Es ist von entscheidender Bedeutung, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft vor physischen Bedrohungen zu schützen, die zu einer Unterbrechung von Dienstleistungen führen könnten, die für das tägliche Leben der Menschen und für das Funktionieren unseres Binnenmarktes unerlässlich sind“, sagte EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas.
Den neuen Regeln zufolge müssen die EU-Staaten in Zukunft nationale Strategien und regelmäßige Risikoanalysen erarbeiten, um kritische Infrastrukturen zu bestimmen. Auch die Infrastrukturen selbst müssen derlei Risikoanalysen erstellen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Außerdem ist vorgesehen, ein Sanktionssystem einzuführen. Es soll Bußgelder ermöglichen, wenn sich Betreiber nicht an Sicherheitsauflagen halten.
Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen die Einigung vom Dienstag noch formell bestätigen. Sobald die neuen Regeln in Kraft sind, haben die Länder 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
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Stand vom 30.10.2020
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