EuGH-Urteil Online-Marktplätze müssen Anzeigen auf Datenschutz prüfen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Infolge eines Gerichtsbeschlusses der EU, müssen Betreiber von Online-Marktplätzen Inserate vor Veröffentlichung auf personenbezogene Daten prüfen und tragen somit mehr Verantwortung für ihre Anzeigen.

Wer einen Online-Marktplatz betreibt, auf dem personenbezogene Daten landen könnten, muss künftig die Verantwortung für die Konformität mit der DSGVO übernehmen.(Bild:  Almahyra - stock.adobe.com / KI-generiert)
Wer einen Online-Marktplatz betreibt, auf dem personenbezogene Daten landen könnten, muss künftig die Verantwortung für die Konformität mit der DSGVO übernehmen.
(Bild: Almahyra - stock.adobe.com / KI-generiert)

Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy und Co. müssen nach einem Urteil des Ge­richts­hofs der Europäischen Union (EuGH) weitreichende Verantwortung für personen­be­zo­gene Daten in Anzeigen übernehmen. Plattformbetreiber seien verpflichtet, bereits vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten wie etwa Kontaktinformationen oder Bildern zu identifizieren und zu prüfen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Verstoße eine Anzeige gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssten die Betreiber die Ver­öffentlichung verweigern.

Unbekannter bietet Frau online für Sex an – ohne ihre Zustimmung

Die Richterinnen und Richter stärkten damit einer betroffenen Frau aus Rumänien den Rücken. Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018 auf einer rumänischen Website eine Anzeige ge­schaltet und sie darin – ohne ihre Zustimmung – für sexuelle Dienstleistungen angeboten. Das Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten, hieß es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.

Doch da war es bereits zu spät: Auf anderen Internetseiten war die Anzeige samt der persön­li­chen Daten schon kopiert worden. Die Frau zog in Rumänien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor Gericht. Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das zuständige rumänische Gericht den EuGH an.

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