Fulda, 06.06.2018 (PresseBox) - Bereits heute ist es so, dass Gewerbetreibende und Wachpersonal ihre Qualifikation für Bewachungstätigkeiten nachweisen müssen. Mit dem Bewachungsregister (BWR) liegt jetzt ein Gesetzesentwurf zur Freigabe beim Bundesrat vor, mit dem in Zukunft erstmalig bundesweit satt regional alle Daten zu Bewachungsunternehmen an einer Stelle zusammengeführt werden sollen. „Das macht die Überprüfung von Sicherheitskräften und Wachleuten wesentlich effizienter und ist ein deutlicher Beitrag zur Sicherung der Qualität von Sicherungsdienstleistungen“, erklärt Jörg Müller von der UDS Beratung.
Die grundlegende Qualifikation, um Bewachungstätigkeiten ausüben zu dürfen, erwerben Sicherheitsmitarbeiter für Bewachungsunternehmenin der Regel bei den Industrie- und Handelskammern und erhalten dafür einen entsprechenden Nachweis. Um die Unternehmensqualifikation nachzuweisen, ist aber auch die Einhaltung von Normen wie der neuen DIN 77200:2017-11 gefordert, die einen einheitlichen Standard und weitreichende Anforderungen an Qualifikation, Organisation und Prozessqualität von Sicherungsdienstleistungen (SDL) definiert.
Die UDS Beratung unterstützt die Qualifizierung von Sicherheitsunternehmen im Sinne der Normen mit den von ihr entwickelten und angebotenen Seminaren und Beratungskonzepten. In der Schulung für Sicherheitsdienstleister beschäftigen sich Sicherheitsdienste mit den Forderungen der neuen DIN 77200 und werden anhand von ausgearbeiteten Checklisten auf die Zertifizierung vorbereitet. „Wenn Sicherheitsunternhmen sich heute für Ausschreibungen bewerben, wird eine Zertifizierung nach DIN 77200 immer häufiger gefordert, d. h. die Schulungen der UDS Beratung bringen Sicherheitsbetriebe auch bei ihren Bewerbungen um Sicherheitsjobs weiter.“ Das nächste offene UDS-Seminar für Sicherheitsdienstleister findet am 21.11.2018 in Fulda statt.
Darüber hinaus unterstützt die UDS Beratung kleine und große Sicherheitsunternehmen mit passenden Zertifizierungslösungen und bietet Checklisten für die Einführung eines QM-Systemsfür SDL. Weiterführende Informationen erhalten Interessierte unter https://www.uds-beratung.de/din-77200-sicherheitsdienstleistungen/
Mehr zum Bewachungsregister (BWR) unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/gewerberecht-bewacherregister.html
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06.06.2018
"Das Bewachungsregister sorgt für noch mehr Sicherheit bei Sicherheitsdienstleistungen"
Fulda, 06.06.2018 (PresseBox) - Bereits heute ist es so, dass Gewerbetreibende und Wachpersonal ihre Qualifikation für Bewachungstätigkeiten nachweisen müssen. Mit dem Bewachungsregister (BWR)......