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02.09.2021

Die zentralen Fragen des Produktsicherheitsrechts – Analyse der Produktsicherheitspflichten für alle Wirtschaftsakteure

Berlin, 02.09.2021 (PresseBox) - . Thomas Wilrich Produktsiche­rheitsrecht und CE-Konformität Herstell­er-, Importeur- und Händler-Pflichten für Technik- und Verbraucherprodukte bei Risikobeurteilung,..­....

Berlin, 02.09.2021 (PresseBox) - .

Thomas Wilrich
Produktsicherheitsrecht und CE-Konformität
Hersteller-, Importeur- und Händler-Pflichten für Technik- und Verbraucherprodukte bei Risikobeurteilung, Konstruktion, Warnhinweisen und Vertrieb – unter Berücksichtigung von EU-Marktüberwachungs-VO, ProdSG, Maschinenrichtlinie, elektrische Sicherheit, EMVG u.v.m.
VDE Schriftenreihe – Normen verständlich: Band 178
2021
543 Seiten, Broschur
38,- € (Buch)
ISBN 978-3-8007-5599-8

Das „CE-Recht" gilt für alle Gegenstände von der kleinsten Schraube bis zu elektrischen und verfahrenstechnischen Anlagen, verketteten Maschinen und die Herstellung/Errichtung für den Eigengebrauch. Die Missachtung gesetzlicher Vorschriften zur Produktsicherheit kann teuer werden. Dies betrifft Hersteller, Importeure und Händler.

Dieses Buch analysiert anschaulich und umfassend sowie mit europarechtlichem Hintergrund die allgemeinen Produktsicherheitspflichten aller beteiligten Wirtschaftsakteure:
  • Geltungsbereich: Welche Gesetze für welche Produkte? Welches Unternehmen bei welcher Tätigkeit? Wer ist wann Hersteller, Importeur oder Händler?
  • Konformitätsbewertung/Risikobeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanleitung Technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, CE-Zeichen, GS-Zeichen und Produktkennzeichnungen, Instruktions- und Warnpflichten
  • Dokumentationspflichten, Produktbeobachtungspflichten, Gefahrenabwehrpflichten, Korrekturpflichten, Rückrufpflichten, Identifikationspflichten, Unterrichtungspflichten und Organisationspflichten
  • Sicherheitspflichten bei Herstellung, Einfuhr, Ausstellen, Fernabsatz/Online-Angebote, Inbetriebnahme/Probebetrieb, Änderung/Umbau/Retrofit
  • Sicherheitsmaßstab: Was verlangt „Nicht-Gefährdung" – wie viel Sicherheit ist erforderlich? Was ist Stand der Technik, was vorhersehbare (Fehl-)Anwendung?
Hunderte besprochene Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis sind in einem Urteilsverzeichnis erfasst. Ihre Analyse verdeutlicht, was das Gesetz verlangt und bietet so mehr Rechtssicherheit und eine Minimierung der Haftungsrisiken für alle Akteure.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich berät rund um die Themen Baurecht, Produktsicherheit, Warenvertrieb, Produkthaftung, Arbeitsschutz und Umweltrecht einschließlich der Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, Führungskräftehaftung, Versicherungsfragen und Strafverteidigung. Er lehrt an der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule München Wirtschafts-, Arbeits-, Technik-, Unternehmensorganisationsrecht und „Recht für Ingenieure".
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